09.10.2011, 16:59 Uhr
Ermittlungsbehörden gehen bei den umstrittenen Online-Durchsuchungen offenbar weit über ihre Befugnisse hinaus (Quelle: Foto: Archiv)
Die von der Bundesregierung eingesetzte Spionagesoftware überschreitet offenbar die verfassungsgerichtlich vorgegebenen Grenzen. Ein dem Chaos Computer Club (CCC) zugespielter "Bundestrojaner" weise Funktionen auf, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgingen, erklärte der CCC. Somit verletze er explizit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Innenministerium wies die Vorwürfe inzwischen zurück.
Wie das Ministerium mitteilte, nutze der Bund die vom CCC gehackte Software nicht. Das Bundeskriminalamt habe diesem vom Computerclub analysierten Trojaner nicht eingesetzt, sagte ein Sprecher. "Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner", fügte er hinzu.
Das Ministerium machte aber keine Angaben, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich", hieß es.
Die Hacker hatten zuvor erklärt der unter anderem zur Überwachung von Terrorverdächtigen eingesetzte Trojaner könne über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde.
"Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, dass die Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut", erklärte ein CCC-Sprecher.
Die Bestrebungen für Online-Durchsuchungen bei Verdächtigen reichen ins Jahr 2005 zurück, in die Amtszeit des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Danach setzte unter dem Schlagwort "Bundestrojaner" eine heftige Debatte über die Zulässigkeit solcher Eingriffe in die Privatsphäre des persönlichen Computers ein.
Das Bundesverfassungsgericht setzte im Februar 2008 hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen. Das heimliche Ausspähen eines Computer-Anwenders zur Gefahrenabwehr ist demnach nur dann zulässig, wenn es eine klare gesetzliche Regelung dafür gibt. Außerdem muss die Aktion der "Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" dienen. Erlaubt ist zudem ausschließlich das Abhören von Internettelefonaten.
Der CCC erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. In einer Analyse des Programmcodes seien Funktionen entdeckt worden, "die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen".
Zudem habe die Untersuchung erhebliche Sicherheitslücken ergeben. Die Software genüge nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen. So sei es für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen, erklärte der CCC-Sprecher. "Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf '1234' setzen."
Der "Bundestrojaner" wurde dem CCC nach eigenen Angaben zugespielt. Gemäß seiner "Hackerethik" informierte der Club das Bundesinnenministerium rechtzeitig. Damit könne auch eine Enttarnung von laufenden Ermittlungsmaßnahmen ausgeschlossen werden, erklärte der Club.
Quelle: dapd , AFP , dpa
Volker schrieb:
am 9. Oktober 2011 um 19:15:38
(65)
(4)
Staats-Überwachung
Das sind hier Zustände wie in der DDR !
Da war die STASI ein Kindergarten gegenüber unseren Schnüfflern.Ist
das
vielleicht Demokratie??? Willkommen in der DDR 2.0 !!!
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E.K. schrieb:
am 9. Oktober 2011 um 19:08:25
(56)
(7)
Stasi 2.0 BRD=totale Überwachung des Volkes
Wir ALLE werden JEDEN Tag überwacht!Alles wird abgehört,mitgelsen u.gespeichert!ALLES
automatisch!Es spielt KEINE Rolle was sie dürfen oder nicht!Sie machen es einfach!Ein ganz normale Polizist kann(illegalerweise)vom PolizeiPC Eure EC-Karten/Kontobewegungen angucken!Die Mautbrücken fotografieren JEDEN/kontrollieren u.speichern JEDEN!Warum habt IHR wohl eine Fingerabdruck in EUREM Perso/Pass?Um Terroristen vor der Einreise abzuhlaten?Hää?Wacht auf,WIR leben in einer Polizeidiktatur
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hanserl schrieb:
am 9. Oktober 2011 um 19:07:43
(7)
(24)
Bundestrojaner......
ich mache meinen rechner nur noch an ..wenn die BUNDESTROJANER
schlafen...ergo der rechner kann TAG UND NACHT laufen.so
einfach gehts.
ich wollte in den letzten 4 wochen den Westerwelle überwachen..nichts
zu ergründen...wo ist der denn abgetaucht als aussen fiifi ??
mein TROJANER muss spinnen.
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