Die Beratung von Frauen bei Spätabtreibungen soll bald verbessert werden (Quelle: imago)
Der Bundestag will die Beratung von Frauen bei Spätabtreibungen deutlich verbessern. Gleichwohl gibt es aber quer durch alle Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie dies geschehen soll. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, sagte im Parlament, es gehe darum, den betroffenen Frauen zu helfen. Gleichzeitig solle aber eine Diskriminierung von Behinderten verhindert werden, so der CSU-Politiker.
Irmingard Schewe-Gerigk warnte hingegen vor der Annahme, Ärzte würden leichtfertig eine Abtreibung vornehmen, wenn die Geburt eines behinderten Kindes drohe. Dies sei heute schon in Deutschland verboten, so die Grünen-Abgeordnete. Kirsten Tackmann von der Fraktion Die Linke forderte die vollständige Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. Dem Parlament liegen insgesamt fünf Gruppenanträge sowie zahlreiche Änderungswünsche vor. Am 16. März soll es eine Expertenanhörung geben. Mit der Verabschiedung einer Neuregelung wird nicht vor April gerechnet.
Auf die Frage, ob sie lieber einen Jungen oder ein Mädchen hätten, geben werdende Eltern meist die Antwort: "Egal, Hauptsache gesund." Der Umgang mit einer anderen Diagnose fällt vielen schwer. "Die Frauen erstarren, ihnen stockt der Atem", sagt die Frauenärztin Jette Brünig. "Dann weinen sie bitterlich." Als Therapeutin im Gesundheitsamt Berlin-Charlottenburg betreut Brünig seit 25 Jahren Frauen, die behinderte Kinder erwarten. "Es ist mehr als eine Beratung, es ist eine Begleitung, eine Seelsorge im positivsten Sinne", sagt sie.
Abtreibung wegen Behinderung seit 1995 verboten
Juristisch sind in Deutschland Spätabtreibungen nur möglich, wenn eine medizinische Indikation besteht, also eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter. Dann kann die Schwangerschaft theoretisch bis zum Entbindungstermin abgebrochen werden. Eine Abtreibung nur wegen einer Behinderung des Kindes ist seit 1995 verboten, als das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch (Paragraph 218 Strafgesetzbuch) neu geregelt wurde. Dennoch werden nach Angaben von Brünig weit mehr als 80 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen, wenn Ärzte eine schwere Krankheit oder Behinderung des Kindes - etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21) - feststellen.
Vorgeburtliche Untersuchungen "Segen und Fluch"
"Die heutigen medizinischen Möglichkeiten sind sowohl ein Segen als auch ein Fluch", sagt Familientherapeutin Maria Nuij-Brandt von der Berliner Beratungszentrale "Familie im Zentrum". Die Sozialpädagogin ist spezialisiert auf psychosoziale Beratung nach vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik). So können unheilbare Krankheiten und Behinderungen entdeckt werden, bevor das Kind auf die Welt kommt. "Das führt zu einem Schock bei den Frauen. Familien drohen an den Belastungen kaputtzugehen."
Abtreibung ohne Untersuchung nur bis zur zwölften Woche
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland offiziell 229 Schwangerschaften nach der 22. Woche abgebrochen - dann sind gesunde Babys in der Regel bereits alleine lebensfähig. Im Verhältnis zu insgesamt 116.871 Abtreibungen ist der Anteil mit 0,2 Prozent zwar verschwindend gering. Doch: "Je später die Abtreibung, desto schlimmer ist es für die Frauen, denn sie haben schon eine Beziehung zum Kind aufgebaut", sagt Brünig. Viele der Untersuchungen erfolgen aber erst nach den ersten zwölf Schwangerschaftswochen, in denen eine Abtreibung ohne Indikation noch möglich ist.
Brünig: "Sie gehen durch die Hölle"
Wie eine Spätabtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche abläuft, wissen die wenigsten. "Die Frauen müssen die Babys richtig gebären", erklärt Brünig. Sie bereitet Frauen auf diesen Schritt vor. Sie erklärt ihnen, dass das ungeborene Kind vor dem Auslösen der Wehen mit einer Injektion getötet wird. Sie hilft den Müttern, ihr totes Baby nach der Entbindung in den Arm zu nehmen, um sich zu verabschieden - zunächst unvorstellbar für die meisten Frauen. Und sie hilft ihnen zu trauern. "Schuldgefühle verhindern oft die Trauer. Die Frauen geben sich die Schuld am Tod des Kindes. Sie gehen durch die Hölle."