15.12.2011, 09:58 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Kassel (dpa) - Erhalten Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis Elterngeld? Darüber entscheidet heute das Bundessozialgericht in Kassel. Es geht um die Klage einer Serbin. Sie erhielt im Juli 2008 eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Den Antrag auf Elterngeld nach der Geburt ihrer Tochter im November 2008 lehnte das Amt ab. Auch vor dem Sozialgericht Koblenz und dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte die Frau keinen Erfolg.
Quelle: dpa
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