14.10.2011, 16:58 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Berlin (dpa) - Bei überlangen Gerichtsverfahren können Betroffene künftig eine Entschädigung einklagen. Der Bundesrat stimmte einem bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu. Es sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Summe von 1200 Euro vor. Dies gilt für immaterielle Schäden - etwa für entstandene körperliche und seelische Belastungen. Zudem sei eine «angemessene Entschädigung» für materielle Nachteile vorgesehen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt.
Quelle: dpa
Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr