14.10.2011, 11:47 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Berlin (dpa) - Trotz der Bedenken aus SPD-geführten Ländern hat der Bundesrat die Reform des Wahlrechts passieren lassen. Der Bundestag hatte das Gesetz mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition bereits beschlossen. Der Bundesrat hätte das Gesetz nicht verhindern, sondern allenfalls verzögern können. Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten Fällen bislang dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl ihrer Mandate schadet.
Quelle: dpa
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