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Bundesrat: Abstimmungsmarathon zu Telefonüberwachung und Kinderkrippen

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Telefonüberwachung und Kinderkrippen

30.11.2007, 11:18 Uhr

Telefon- und Internet-Daten werden künftig ein halbes Jahr lang gespeichert (Quelle: dpa) Telefon- und Internet-Daten werden künftig ein halbes Jahr lang gespeichert (Quelle: dpa)Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Reihe von Gesetzen gebilligt. Themen sind unter anderem die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, der Krippenausbau für Kleinkinder, der geplante Ausstieg aus der Steinkohle sowie ein neues Unterhaltsrecht.

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Die wichtigsten Neuerungen Zum Durchklicken

Überwachung bei schweren Straftaten
So werden Telefon- und Internetdaten trotz breiter Proteste künftig ein halbes Jahr gespeichert, die Telefonüberwachung wird neu gefasst. Die Überwachung der Telekommunikation wird nach Inkrafttreten zum 1. Januar auf schwere Straftaten beschränkt. Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden. Ein Antrag des Landes Berlin, per Vermittelungsausschuss auch für diese Berufsgruppen einen besonderen Schutz durchzusetzen, fand keine Ländermehrheit.

Terror wirksamer bekämpfen
Das Gesetz soll Kriminalität und Terror wirksamer bekämpfen helfen. Bei der Datenspeicherung wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die die Staaten nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 beschlossen hatten. Die Attentäter hatte damals vor den Anschlägen telefoniert - die Speicherung der Verbindungsdaten sollen Fahnder künftig zu Hintermännern führen. FDP-Politiker und ein breites Bürgerbündnis wollen gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe erheben.

Inhalte werden nicht gespeichert
Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.

Kritik: Privatsphäre nicht geschützt
Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig.

Sonderausgaben für Krippenausbau bewilligt
Die Bundesländer und die Gemeinden können von 2008 an mit dem bisher umfassendsten Ausbau der Kleinkinderbetreuung in Deutschland beginnen. Der Bundesrat billigte Sonderausgaben des Bundes dafür in Höhe von 2,15 Milliarden Euro. Sie sollen mit weiteren Finanzhilfen der Kommunen und der Länder bis 2013 zu einer Verdreifachung der Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis zu drei Jahren führen.

Ziel: Kita-Platz für jedes dritte Kleinkind
Insgesamt werden Bund, Länder und Gemeinden für zusätzliche Kita-Plätze 12 Milliarden Euro ausgeben. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus dauerhaft an den Betriebskosten der Kindertagesstätten. Derzeit gibt es in den westlichen Bundesländern nur für 7,5 Prozent der Kleinkinder einen Kita- oder Tagesmutter-Platz. Künftig soll für jedes dritte Kleinkind ein Platz zur Verfügung stehen. Von 2013 an soll es auch einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren geben.


Ausstieg aus dem Steinkohle-Bergbau
Der Ausstieg aus dem mit Milliardensummen subventionierten Steinkohle-Bergbau im Jahr 2018 ist beschlossene Sache. Der Bundesrat ließ das Finanzierungsgesetz ohne Einwände passieren. Der Ausstieg kostet bis zu 30 Milliarden Euro. Der Löwenanteil für Beihilfen und Anpassungsgeld für Bergleute wird aus Steuermitteln bezahlt.

Neues Unterhaltsrecht
Im neuen Unterhaltsrecht haben die Belange von Kindern künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang: Sie stehen bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. An zweiter Stelle stehen jene Mütter und Väter, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren. Alle Mütter oder Väter, die ihr Kind betreuen, haben damit grundsätzlich für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.


Quelle: dpa

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