14.12.2011, 08:20 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Den Gasversorgern droht Unheil aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof verhandelt in zwei Verfahren über die Auswirkungen einer Gaspreisanpassungsklausel, die bereits 2004 als unwirksam beurteilt wurde. Eine Frage ist, ob die Versorger allen Kunden das Geld rückerstatten müssen, das sie mit der Anpassungsklausel zusätzlich eingenommen haben. Beim ersten Fall hat der Kläger den Vertrag mit seinem Versorger im Jahr 1981 abgeschlossen. Die Preiserhöhungen nahm er hin, bis er den Anbieter wechselte. Dann forderte er vom alten Versorger Geld zurück.
Quelle: dpa
Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr