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Brunner wurde fünf Mal wiederbelebt

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Brunner wurde fünf Mal wiederbelebt

27.07.2010, 16:22 Uhr

Dominik Brunner starb am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln (Foto: dpa)

Dominik Brunner starb am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln (Foto: dpa)

Im Mordprozess Dominik Brunner kommen immer mehr Details an Licht: So berichteten zwei Rettungssanitäter vor dem Münchner Landgericht, sie seien am 12. September 2009 gegen 16.20 Uhr auf dem Bahnsteig in Solln eingetroffen und hätten Brunner leblos am Boden vorgefunden - ohne Atmung, ohne Puls, ohne Pupillenreflex und blau im Gesicht.

Weil der Rachen blutig gewesen sei, sei eine Intubation zur Beatmung erst beim zweiten Versuch geglückt. Immer wieder sei ein Herzkammerflimmern aufgetreten, das auch mit Stromstößen eines Defibrillators nicht dauerhaft zu beheben gewesen sei. "Wir haben es etwa fünf Mal geschafft, ihn kurz wiederzubeleben", sagte einer der Rettungssanitäter, der Medizinstudent ist.

Kaum äußerliche Verletzungen

Eine Stunde lang hätten sie und wenig später ein Notarzt auf dem Bahnsteig versucht, Brunner mit Herzmassage und Beatmung zu reanimieren. Aber das Herz sei immer wieder stehengeblieben. Brunner sei nicht mehr zu Bewusstsein gekommen. Äußerlich habe er wenige Verletzungen gehabt, sagten die beiden Zeugen. Ihnen sei Blut am Mund, zwei kleine Blutungen an der Stirn und eine Wunde am Hinterkopf aufgefallen.

Zudem erklärte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier, dass der Hauptangeklagte Markus S. nach seiner Festnahme am Münchner S-Bahnhof Solln so stark angetrunken war, dass seine "Steuerungsfähigkeit unter Umständen beeinträchtigt" gewesen sein könnte. Der damals 18-Jährige habe neben Spuren von Cannabis auch 1,46 Promille Alkohol im Blut gehabt. Bei der Blutentnahme zwei Stunden nach der Tat sei sein Gang sicher und das "Denkvermögen geordnet", aber seine Sprache verwaschen gewesen. Der ein Jahr jüngere Mitangeklagte Sebastian L. war nüchtern.

"Er war nicht aufbrausend"

Brunners Ex-Freundin Petra P. beschrieb das 50-jährige Opfer als sehr hilfsbereiten und keineswegs aggressiven Menschen. "Er ist schon jemand gewesen, der sich eingemischt hat und versucht hat zu schlichten", sagte sie vor der Jugendkammer des Landgerichts München. Er habe einmal einen Selbstverteidigungskurs und vor 15 Jahren auch ein Boxtraining gemacht, aber sie habe ihn nie in einer tätlichen Auseinandersetzung erlebt. "Er war nicht aufbrausend", sagte sie. "Wenn es Streit gab, hat er versucht, es so ruhig wie möglich zu regeln."

Außer Heuschnupfen habe Brunner "keine gesundheitlichen Probleme gehabt", sagte die langjährige Freundin, die Ärztin ist. "Er hat nie über Herzbeschwerden geklagt. Über so was hätten wir ganz sicher geredet." Brunner sei regelmäßig zum Schwimmen, Joggen und auch ins Fitnesstraining gegangen. Für Brunners Eltern sei der Tod ihres einzigen Sohns eine Katastrophe, sagte sie. "Für sie ist es eigentlich sinnlos geworden zu leben."

Oskar Brunner nicht als Zeuge vor Gericht

Auch nach Angaben seines Vaters war Brunner "kerngesund". Außerdem sei Dominik Brunner sehr sozial eingestellt gewesen. Vor seinem Tod habe er auch noch seine Eltern gepflegt, sagte der 80 Jahre alte Vater Oskar Brunner in einer verlesenen Vernehmung. "Da hat er sich rührend um uns gekümmert", sagte sein Vater in der Aussage. Alleine hätten er und seine 82 Jahre alte Frau das nicht geschafft.

Oskar Brunner sollte ursprünglich am Dienstag in den Zeugenstand treten. Seine Anwältin Annette von Stetten hatte jedoch mitgeteilt, er sei schwer krank und könne deshalb nicht kommen. Er habe auch die psychische und mentale Belastung unterschätzt, den mutmaßlichen Mördern seines Sohnes gegenüberzusitzen und die Beschreibung der Tat immer wieder zu hören.

Urteil am 6. September

Brunner hatte nach bisherigen Berichten ein vergrößertes Herz und starb an Herzstillstand, nicht direkt an den 22 Verletzungen durch die Tritte und Schläge. Die Anwältin von Oskar Brunner betonte, die Gewalt hätte das Herzversagen verursacht.

Markus S. und Sebastian L. sind angeklagt, den 50-jährigen Brunner am S-Bahnhof Solln totgeprügelt und -getreten zu haben, weil er vier Schüler vor einem Raubüberfall verteidigt hatte. Sie haben die Schläge gestanden, aber jede Tötungsabsicht bestritten. Das Urteil soll am 6. September verkündet werden.


Quelle: dpa , dapd

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Kommentare (316)

zum Forum

Thema: "Brunner wurde fünf Mal wiederbelebt"

Jochen schrieb: am 27. Juli 2010 um 19:20:17
(0) (0) Der Fall Brunner
Bei den beiden Straftäter(Totschläger/Mörder) müssten eigentlich auch die Eltern auf der Anklagebank sitzen.Man ist zwar
jetzt auf die Aussagen der einzelnen Zeugen angewiesen,die Aussagen des Zugführers halte ich für sehr suspekt.Auch ich bin Vater und habe meinen Sohn so erzogen,das respekt vor Lehren,ältern Mitbürger usw. hat.Wenn wir nur ansatzweise festgestellt hätten, dass er sich gegenüber Lehren oder Klassenkameraden oder ältere Menschen flegelhaft benommen,wäre Taschengeld,Ausgang,usw.
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Robin schrieb: am 27. Juli 2010 um 19:18:24
(0) (0) Richter
Unsere Richter müssten ein Praktikum bei der Polizei machen,damit sie real erleben was die Wirklichkeit ist und was ab geht in
unseren Straßen,dann würden Sie später auch gerecht urteilen. Und den Tätern dürfte nicht mehr Rechtshilfe und Unterstürzung zustehen wie dem Opfer.
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Karamafe schrieb: am 27. Juli 2010 um 19:16:36
(0) (0) Ein Held wird totgeschlagen
Eigentlich schade wie vile sich hier in Kommentaren ergehen und nur die sichtweise auf die gestängigen Täter
richten das diese sich verteiligen ist absolut legitim und auch richtig das Problem liegt in der Auslegung der Strafmaße durch die unabhängigen Richter. Wer spricht hier über die verbliebenen Angehörigen, Freunde und Gefährten von Herrn Brunner . Ich glaube da es ein Geständnis gibt und keinerlei Zweifel an der Tat. Warum Resozialisierung, Strafminderung, Diskussion- Höchstes Strafmaß !
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