27.07.2010, 12:04 Uhr
Dominik Brunner starb am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln (Foto: dpa)
Der getötete Manager Dominik Brunner war nach Auskunft seiner ehemaligen Lebensgefährtin gesund. "Er hatte keine gesundheitlichen Probleme", sagte die 51-jährige Ärztin vor dem Landgericht München I. Er habe niemals über Herzbeschwerden geklagt. "Das hätte er mir erzählt." Auch nach Angaben seines Vaters war Brunner "kerngesund".
Außerdem sei Dominik Brunner sehr sozial eingestellt gewesen. Vor seinem Tod habe er auch noch seine Eltern gepflegt, sagte der 80 Jahre alte Vater Oskar Brunner in einer verlesenen Vernehmung. "Da hat er sich rührend um uns gekümmert", sagte sein Vater in der Aussage. Alleine hätten er und seine 82 Jahre alte Frau das nicht geschafft. Zudem sagte Brunners Ex-Freundin aus, sie habe ihn zudem nie aggressiv erlebt - "aufgeregt vielleicht, aber nie aggressiv".
Oskar Brunner sollte ursprünglich am Dienstag in den Zeugenstand treten. Seine Anwältin Annette von Stetten hatte jedoch mitgeteilt, er sei schwer krank und könne deshalb nicht kommen. Er habe auch die psychische und mentale Belastung unterschätzt, den mutmaßlichen Mördern seines Sohnes gegenüberzusitzen und die Beschreibung der Tat immer wieder zu hören.
Die Jugendlichen Markus S. und Sebastian L. müssen sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den 50 Jahre alten Manager am S-Bahnhof Solln aus Rache getötet zu haben, weil er vier Schüler vor ihnen in Schutz genommen hatte. An den ersten Prozesstagen hatte Oskar Brunner den mutmaßlichen Tätern direkt gegenüber gesessen.
Brunner habe gerne Sport getrieben, jedoch nicht fanatisch, sondern um sich fit zu halten, berichtete seine Ex-Freundin. Deshalb sei er auch Mitte der 90er Jahre zeitweise zum Boxtraining gegangen. Sein Sohn sei unter anderem einmal wöchentlich eineinhalb Stunden gejoggt und zweimal die Woche 1000 Meter gekrault, hieß es zudem in der Aussage des Vaters. Er habe auch beträchtliche Beträge für soziale Zwecke ausgegeben und sich in seiner Firma als Vorstandsmitglied besonders für Bedürftige und schwierige Fälle eingesetzt. Dominik Brunner, der sehr an Literatur und Kino interessiert gewesen sei, habe davon geträumt, einmal selbst einen Film zu drehen. Der gelernte Jurist sei extra wegen seiner gesundheitlich angeschlagenen Eltern in seinen Heimatort Ergoldsbach in Niederbayern zurückgezogen.
Allerdings habe Brunner an Allergien gelitten und gelegentlich asthmatische Beschwerden gehabt, so seine Ex-Freundin. Sie hätten auch nach der Trennung eine sehr gutes freundschaftliches Verhältnis gehabt. Gesehen hätten sie sich zwei bis dreimal im Jahr, sagte die Zeugin.
Brunner hatte nach bisherigen Berichten ein vergrößertes Herz und starb an Herzstillstand, nicht direkt an den 22 Verletzungen durch die Tritte und Schläge. Die Anwältin von Oskar Brunner betonte, die Gewalt hätte das Herzversagen verursacht.
Die ersten Rettungskräfte am Tatort stellten bei Brunner Herzkammerflimmern fest. Mehr als eine Stunde sei versucht worden, den Manager zu reanimieren, sagte eine 24-jährige Rettungsassistentin. Sechsmal sei ein Defibrillator eingesetzt worden, das Herz habe aber keinen dauerhaften Eigenrhythmus mehr aufgenommen. Ein Defibrillator wird eingesetzt, um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen mit Stromstößen zu behandeln.
Brunner sei im Gesicht bereits blau angelaufen gewesen, als die Retter eintrafen. Grund sei die mangelnde Sauerstoffzufuhr gewesen. Um äußerliche Verletzungen hätten sich die Retter in diesem Moment nicht ausführlich gekümmert - "es hätte an der Therapie nichts geändert". Brunner sei nicht mehr zu Bewusstsein gekommen.
Der Prozess wird mindestens bis zum 6. September dauern. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier gab insgesamt vier zusätzliche Termine bekannt. Ursprünglich war dieser Donnerstag als letzter Prozesstag vorgesehen. Nun soll auch am 2., 4. und 24. August sowie am 6. September verhandelt werden.
Quelle: dpa
Puppe schrieb:
am 27. Juli 2010 um 14:53:12
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@ arthur
mag ja sein. aber es geht auch immer um verhältnismäßigkeit. und eben diese scheint nicht ganz geklärt zu sein. wenn mich einer
verfolgt darf ich den nicht über den haufen schießen nur weil ich mich bedroht fühle (als bewusst übertriebenes beispiel) und man muss schon zwischen mord und totschlag unterscheiden (können). gut das unsere justiz nicht nur emotional richtet! aber die medien mischen wieder gut und destruktiv mit ;)
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Arthur schrieb:
am 27. Juli 2010 um 14:12:18
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Brunner
Was für blöde Ausreden, jeder Depp weis doch dass wer Sport treibt ein vergößertes Herz hat, das ändert doch nichts an der
Tatsache dass es Notwehr war, oder? Die Pressefuzzis sollen mal nachlesen was das Notwehrgesetz sagt, wenn mein Leben, meine Gesundheit, das Leben eines Anderen oder die Gesundheit eines Anderen in Gefahr ist. Es fehlt nur noch der Spruch zur falschen Zeit am falschen Ort. Gute Nacht Deutschland
Niemanden wird helfen, so lange die Helfer zu Tätern gemacht werden.
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Fank schrieb:
am 27. Juli 2010 um 13:50:53
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Arme Täter
Schickt sie ihr Leben lang nach Sibirien ins Bergwerk!
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