20.07.2010, 15:16 Uhr
Dominik Brunner starb am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln (Foto: dpa)
Einer der beiden Angeklagten im Dominik-Brunner-Mordprozess hat das Opfer während der Prügelei nach Aussagen einer Zeugin mit dem Tode bedroht. Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: "Ich bring' dich um! Ich bring dich um!", während er auf Brunner eingetreten und geschlagen habe.
Diese Aussage vor dem Münchener Landgericht stammt von der 16-jährigen Schülerin, die die Geschehnisse vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte. Brunner habe versucht, sich zu schützen. Beide Angeklagte hätten auf ihn eingetreten und eingeschlagen, als er schon am Boden gelegen habe, sagte die Zeugin.
Dabei hätten sie ihn mit Ausdrücken wie "Motherfucker" beschimpft. Sie habe das Ganze aus etwa fünf Metern Entfernung verfolgt, bis ihre S-Bahn eingefahren sei, sagte die Zeugin. Sie haben noch gesehen, wie die beiden Angeklagten weggegangen seien. Der 13-jährige Bruder des Mädchens berichtete, er habe drei Männer kämpfen sehen, mindestens einer habe auch getreten. Mit der Zeugenaussage der Schülerin wurde der Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner fortgesetzt.
Die Verteidigung beantragte einen Ortstermin am Tatort. Die Situation am Bahnsteig müsse in Augenschein genommen werden, sagte der Anwalt von Markus S. Die Angeklagten hätten der Gruppe der Schüler mit Brunner auf dem Bahnsteig gar nicht ausweichen können, sie habe den Weg versperrt. Auf den Bildern, die dem Gericht vorliegen, sei nicht zu erkennen, wie eng es dort sei.
Am Wochenende hatte der Prozess eine überraschende Wende genommen, als bekannt geworden war, dass Brunner nicht direkt an den Verletzungen durch die Schlägerei, sondern an Herzversagen gestorben war. Nach den Angaben der Oberstaatsanwaltschaft hatte der Manager einen vergrößerten Herzmuskel. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass Brunner nichts vom dem Herzfehler gewusst haben soll. "Herr Brunner hat keine Medikamente eingenommen und, wie sein Umfeld auch, angenommen, dass er gesund ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger dem Blatt. Die Anwälte der angeklagten Schläger wollten nun zwei Mediziner vor Gericht hören lassen.
Laut Verteidigung spricht der Verlauf der Notfallversorgung dafür, dass der Zusammenbruch Brunners bei der Schlägerei durch Herzschwäche ausgelöst wurde. Die Staatsanwaltschaft jedoch sieht die Schuld am Tod des Managers weiterhin bei den Angeklagten.
Zuvor hatten die Anwälte kritisiert, die Staatsanwaltschaft habe Informationen zu Brunners Gesundheitszustand verschwiegen. Die Oberstaatsanwältin wies diesen Vorwurf zurück. Dass Brunner einen Herzfehler gehabt habe, stehe zwar nicht in dem kürzeren, öffentlich verlesenen Anklagesatz, werde aber in der 90-seitigen Anklageschrift erwähnt.
Brunner war vor zehn Monaten von den beiden Angeklagten Sebastian L. (18) und Markus S. (19) zusammengeschlagen worden, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Obwohl mehrere Zeugen aussagten, dass Brunner zuerst zuschlug, lautet die Anklage auf Mord. Laut Staatsanwaltschaft diente der Schlag der Verteidigung.
Quelle: dapd , dpa
An den Zornigen schrieb:
am 20. Juli 2010 um 16:00:31
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15:49:03 Uhr
In den Medien wird der Tathergang nicht vollständig wiedergegeben. Ihr Beitrag trägt dazu auch nicht bei.
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Diethard schrieb:
am 20. Juli 2010 um 16:00:12
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Anwälte
Ich würde keinem helfen, würde dann vielleicht noch bestraft wenn ich die Täter verletzt hätte. Diese rechtsverdreher von
Anwäten würden schon dafür sorgen, hierzu gibt es genügend beispiele. Ich kann diese Anwälte nicht ab, habe gerade eine Mahnung von solchem bekommen, der sich an der Internet Abzoge beteiligt .
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Ute schrieb:
am 20. Juli 2010 um 15:57:37
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@Mutter
Ja sag mal Mutter gehts noch? Die Jungs haben es faustdick hinter den Ohren und Du bedauerst sie auch noch? 2 gegen 1 ist feige! Für
ihre unmenschliche Tat gehören sie bestraft.Man tritt einfach nicht nach,wenn jemand auf dem Boden liegt,basta!!!
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