24.08.2010, 13:53 Uhr
Brunner-Prozess: Der Angeklagte Sebastian L. wird in den Münchner Gerichtssaal geführt (Foto: Reuters)
Nach der Staatsanwaltschaft haben im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner auch die Anwälte der Nebenklage zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Beide Parteien halten am Mordvorwurf fest.
Die entsprechenden Anträge der Anklagebehörde seien völlig angemessen, sagte Anwältin Annette von Stetten in ihrem Plädoyer. Sie vertritt die Eltern des Opfers. Die Verantwortung für die Eskalation der Situation liege "glasklar" beim mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) und seinem 18 Jahre alten Freund Sebastian L., betonte die Anwältin.
Der ältere Angeklagte habe mit Tötungsabsicht gehandelt, sagte von Stetten. Deshalb hielt sie wie zuvor auch die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf fest und forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Bei Sebastian L. hingegen sei es "haarscharf" an der Tötungsabsicht vorbeigegangen. Zeugen hatten berichtet, dass Sebastian L. nicht mehr auf Brunner eingetreten habe, als er am Boden lag. Außerdem habe er seinen Kumpel noch zu bremsen versucht und während der fast einjährigen Haft Reue gezeigt.
Ähnlich hatte zuvor die Staatsanwaltschaft argumentiert. In ihrem Plädoyer hielt Staatsanwältin Verena Käbisch gegen Markus S. am Mordvorwurf sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen die Schüler fest und forderte die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Der jüngere Sebastian L. soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden.
Der 50 Jahre alte Brunner war am 12. September 2009 von den Jugendlichen am S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen worden, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Der Manager starb später im Krankenhaus, allerdings nicht direkt an den Verletzungen durch die Tritte und Schläge. Er erlitt laut Gutachten einen Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels. Daraufhin hatte die Verteidigung gefordert, den Mordvorwurf fallen zu lassen. Da der Herzstillstand von der massiven Gewalt unmittelbar ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, von ihrem Mordvorwurf abzurücken.
In bewegenden Worten schilderte Anwältin von Stetten, was der Tod des einzigen Sohnes für die Eltern von Dominik Brunner bedeute. Die Mutter sei zum Pflegefall geworden, der Vater leide unter einer schweren Depression. "Ich möchte, dass Sie beginnen zu verstehen, was Sie getan haben", sagte sie zu den Angeklagten. "Sie haben neben Dominik Brunner auch seine Eltern auf dem Gewissen." Die beiden über 80 Jahre alten Eltern Brunners seien krank und kämen über seinen gewaltsamen Tod wohl nie hinweg. "Irgendwann verlässt die Kraft den Körper", zitierte sie die Eltern.
Quelle: dpa , dapd
ValleyOfTears schrieb:
am 24. August 2010 um 19:38:17
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@steinzeit
Erzähl das mal den Typen, die nachts um zwei in deutschen U-Bahnen rumhängen. Die wissen das noch gar nicht!
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steinzeit schrieb:
am 24. August 2010 um 19:22:28
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zuerst geschlagen
wieso hat bei so vielen Kommentaren hier die Frage wer zuerst zuschlug soviel Bedeutung, wir leben doch
nicht in der Steinzeit wo man sich mit Keulen oder Muskelkraft zur Wehr setzen muß, oder ?
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Bremser schrieb:
am 24. August 2010 um 19:03:57
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Fall Brunner
@Mauli : Herr oder Frau Mauli.....Ihrer Meining nach gabs eine "Vorverurteilung" durch die Berichterstattung. Durch diese
bedingt dann Kommentare die für Sie unerklärlich sind? Wie wollen SIe mir bitte schön erklären, dass SIE mit SICHERHEIT behaupten können, dass der Ermordete Mann noch Leben würde wenn er nicht zuerst zugeschlagen hätte!!??
Würde mich brennend interessieren!
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