29.11.2011, 13:34 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Oslo (dpa) - Der Norweger Anders Behring Breivik kann für die Tötung von 77 Menschen wahrscheinlich nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte, dass zwei Rechtspsychiater den 32-Jährigen Massenmörder für unzurechnungsfähig erklärt haben.
Breivik hatte am 22. Juli zuerst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und danach ein Massaker auf der Insel Utøya verübt. Die endgültige Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit trifft das zuständige Gericht.
Schließt es sich der Auffassung der Psychiater an, kann Breivik nicht verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Der Beginn des Gerichtsprozesses ist für den 16. April 2012 geplant.
Quelle: dpa
willi schrieb:
am 29. November 2011 um 13:39:32
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Breivik
eine geschlossene Anstalt scheint mir für diese Bluttat die wirklich einzige Möglichkeit des Gerichts. denn über diesen
tatbestand kann man kaum sprechen, geschweige denn urteilen, er kann nicht im Vollbesitz seines Verstandes sein. nur muss gewährleistet sein, dass er nicht doch eines tages wieder frei ist u. ähnl. tut.er hat sich sicher auch als Gast im eigenen Lande gefühlt.
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