Links der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner 1988 während der Geiselnahme und rechts der 52-Jährige heute. (Foto: dpa)
Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner muss sich wegen Drogenbesitzes vor dem Bochumer Amtsgericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wurde er bei einer Routinekontrolle in seiner Zelle mit sieben Gramm Heroin erwischt. Der Schwerverbrecher sitzt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe ab, weil er mit seinem Komplizen Dieter Degowski 1988 eine Bank in Gladbeck überfallen und mehrere Geiseln genommen hatte. Zwei von ihnen wurden auf der fast dreitägigen Flucht erschossen.
Sollte der Geiselgangster wegen des Heroins in seiner Zelle erneut verurteilt werden, könnte sich sein frühester Entlassungstermin im Jahr 2016 nach hinten verschieben. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Henning Köster, hatte im April mitgeteilt: "Herr Rösner saß gemütlich an seinem Tisch und portionierte die Drogen." Auch ein Drogentest bei dem Häftling sei positiv ausgefallen.
Spektakulärste Geiselnahme der deutschen Geschichte
Rösner und Degowski sind für die spektakulärste Geiselnahme der deutschen Kriminalgeschichte verantwortlich: Am 16. August 1988 überfielen die Kleinganoven eine Bank in Gladbeck, nahmen zwei Angestellte als Geiseln und starteten mit einem erpressten Fluchtwagen eine ziellose Flucht. Am zweiten Tag brachten sie in Bremen einen Linienbus mit mehr als 30 Menschen in ihre Gewalt. Bei einem Halt an einer Autobahnraststätte nahmen Polizisten Rösners Freundin fest. Daraufhin erschoss Degowski einen 15-jährigen Italiener im Bus.
18-Jährige getötet
Am dritten Tag stiegen die Verbrecher auf einen bereitgestellten BMW 735i um und nahmen zwei 18-jährige Frauen aus dem Bus mit. In Köln gab Rösner erneut mit der Pistole in der Hand Interviews, während Degowski im Auto die Waffe auf die Geisel Silke Bischof richtete. Als ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Geiselnahme auf der Autobahn Köln-Frankfurt bei Bad Honnef beendete, traf eine Kugel aus der Waffe Rösners die 18-Jährige tödlich.
Verurteilt wegen Geiselnahme mit Todesfolge
Das Essener Landgericht kam zum Ergebnis, dass es kein Mord war, sondern eine Reflexhandlung des von einer Polizeikugel getroffenen Rösner. Dieser wurde wegen Geiselnahme mit Todesfolge zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Rösners Antrag, die Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren auf 24 Jahre herabzusetzen, wurde Anfang 2004 vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen.