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Eine blinde Touristin ist in Koblenz eines Lebensmitteldiscounters verwiesen worden. Grund für den Rausschmiss am Samstag war, dass sie ihren Hund bei dem Einkauf mit sich führte, teilte die Polizei mit.
Die Frau beschwerte sich daraufhin bei der Polizei. Diese klärte die Filialleiterin auf, dass zwar grundsätzlich keine Hunde in Lebensmittelgeschäften mitgeführt werden dürften.
Eine Ausnahme sehe die bundeseinheitliche Verordnung zur Lebensmittelhygiene aber für Führhunde vor.
Filialleiterin bestand auf Hausrecht
Nach Angaben der Polizei bestand die Filialleiterin auf ihr Hausrecht, wollte aber eine generelle Klärung mit der Geschäftsführung des Discounters herbeiführen. Die Touristin musste ihre Einkäufe andernorts tätigen.
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