30.05.2011, 08:47 Uhr
Bildungspaket für Hartz-IV-Familien: Unter anderem ein warmes Mittagessen an Schulen kann damit bezuschusst werden (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Familien, die Hartz IV beziehen, können noch bis Ende Juni nachträgliche Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Der Bundesrat billigte eine Gesetzesänderung, mit der die Antragsfrist für Leistungen für das erste Quartal dieses Jahres bis zum 30. Juni verlängert wird.
Darauf hatten sich Bund, Länder und Kommunen geeinigt, nachdem es zunächst nur eine schleppende Nachfrage nach dem Bildungspaket gegeben hatte. Nach der ursprünglichen Gesetzeslage wäre die Antragsfrist am 30. April ausgelaufen.
Die Umsetzung des Bildungspakets für rund 2,5 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen war am 1. April in den Städten und Landkreisen gestartet. Zuschüsse gibt es für warmes Mittagessen in Schulen und Horten, für Nachhilfe, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Ausflüge und zu Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen.
Quelle: dapd
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