07.02.2012, 07:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Steuerhinterzieher härter bestraft werden muss. (Quelle: dpa)
Karlsruhe (dpa) - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis.
Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.
Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).
Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'", fragte der Vorsitzende Richter Armin Nack mit leiser Ironie.
Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte Nack. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: "Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", betonte Nack.
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900 000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - damit hinterzog der Angeklagte nochmals 240 000 Euro.
Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen, dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine besonders schwere Tat.
Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.
"Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: "Der BGH meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem milden Urteil zu kommen - solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.
Quelle: dpa
e.m.aue schrieb:
am 7. Februar 2012 um 16:15:03
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(2)
milderungsgründe
muss man da bundesprädident sein?
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gerechter schrieb:
am 7. Februar 2012 um 08:57:01
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(3)
Verhandeln ??????
Was gibt es da zu verhandeln über diese Steuerverbrecher?Wenn sie nicht erwischt worden wären,hätten die sich die
Bäuche gehalten vor lachen.Es gibt da ganz eindeutige Gesetze.(Für mich viel zu lasch).Die werden natürlich auch von diesen Herrschaften gemacht.Da hackt eine Krähe der anderen eine Auge aus.Es wird nur verschleiert.Ab 1000000 Euro erst vorbestraft,ist eine Schande.
Beim ZUMWINKEL ist die Summe rundergerechnet worden,und die Staatsanwältin strafversetzt worden.
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blinker schrieb:
am 7. Februar 2012 um 08:01:14
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(2)
Steuersünder
Es ist schon bemerkenswert, daß man die Grenze für Steuersünder auf 1 Mio. Euro als Gefängnisstrafe ohne Bewährung
ausgesetzt hat. Nun beugt man praktisch das Recht, indem man wieder neue Gesichtspunkte zulässt. Der normale Steuerzahler bekommt das Gefühl, daß die 1 Mio. Grenze ohnehin schon runtergerechnet wird, siehe "Zum Winkel". Hier scheint wieder der Grundsatz zu gelten, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
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