Rund acht Jahre nach dem Kannibalismus-Fall von Rotenburg beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem darauf beruhenden Film "Rohtenburg". Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht des zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders Armin Meiwes, hinter der ebenfalls grundgesetzlich garantierten Kunst- und Filmfreiheit zurücktreten muss.
Auf diese pocht die Produktionsfirma des Films. Meiwes hatte gegen die Veröffentlichung des Films geklagt. Ein Urteil noch am Dienstag ist möglich.
"Nahezu detailgetreue Wiedergabe"
Meiwes war in zwei Instanzen mit seiner Klage gegen den Film erfolgreich, der eigentlich im März 2006 in den Kinos starten sollte. Die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline des Deutschen Marco Weber argumentiert, dass der Fall Meiwes die Filmhandlung nur inspiriert habe. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dagegen erklärt, der Film zeige eine "nahezu detailgetreue Wiedergabe" der Lebensgeschichte Meiwes' und des Tatablaufs.
Meiwes fand Opfer im Internet
In der Adventszeit 2002 war die im März 2001 begangene Horrortat bekannt geworden. Damals tat sich ein Abgrund menschlicher Perversionen auf, nachdem klargeworden war, dass sich im Internet Menschen tummeln, die andere essen oder von ihnen gegessen werden wollen. Auf diese Weise fanden der damals 41-jährige Meiwes aus dem hessischen Rotenburg und ein 43-jähriger Berliner Ingenieur zusammen.
Umfassendes Geständnis abgelegt
Am 10. März 2001 entmannte und erstach Meiwes in einem "Schlachtraum" seines Hauses den Ingenieur, zerteilte die Leiche und portionierte sie in Beuteln. Die Tat nahm er mit einer Videokamera auf, später aß er das Fleisch. Nach Hinweisen eines Internet-Users - wenige Tage nach der Tat hatte Meiwes im Netz nach weiteren "Schlachtopfern" gesucht, woraufhin sich 204 Interessenten meldeten - begann das Bundeskriminalamt gegen Meiwes zu ermitteln, der am 10. Dezember 2002 festgenommen wurde und ein umfassendes Geständnis ablegte.