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BGH-Urteil: Mutter muss Namen des Vaters nennen

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BGH-Urteil: Mutter muss Namen des Vaters nennen

09.11.2011, 15:04 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

BGH-Urteil zur Vaterschaft

BGH-Urteil zur Vaterschaft (Quelle: dpa)

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind haben.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er zahlte der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als er herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des Erzeugers wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Weil die Frau die Auskunft verweigerte, zog er vor Gericht.


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Quelle: dpa

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