Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Nachrichten > Deutschland >

BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"

...

BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"

09.11.2011, 15:16 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

BGH-Urteil zur Vaterschaft

BGH-Urteil zur Vaterschaft (Quelle: dpa)

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er zahlte der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als er herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des Erzeugers wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Weil die Frau die Auskunft verweigerte, zog er vor Gericht.

Der BGH bestätigte die Urteile der ersten Instanzen, die dem Mann Recht gaben. "Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", heißt es in der Entscheidung.

Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sie könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre zurückziehen. Schließlich habe sie mit ihrem früheren Verhalten - mit dem Verschweigen eines weiteren Geschlechtspartners - nicht zur Offenheit beigetragen, urteilten die Richter. "In einem solchen Fall wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung."


Anzeige

Quelle: dpa

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (2)

zum Forum

Thema: "BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern""

Andreas.B schrieb: am 9. November 2011 um 20:56:23
(0) (0) Kuckuckskinder
Nützen wird es ihm gar nichts wenn der wirkliche Kindsvater nicht in der Lage ist für sein Kind aufzukommen. Da er die
Vaterschaft anerkannt hat wird er zum Wohle des Kindes, und natürlich auch zum Wohle des Staates, erst einmal weiter zahlen müssen. Erst wenn klar ist das jemand seine zahlende Rolle einnehmen kann kommt er raus aus der Nummer. Wäre nicht der erste Fall wo das so läuft.
mehr Kommentar melden

K.R. schrieb: am 9. November 2011 um 16:04:41
(0) (0) Kuckuckskinder
So langsam kommt es zur Gleichberechtigung,und die Frauen können sich nicht den Mann mit der meisten Knete aussuchen.

Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Anzeige
Video
Politikerin posiert nackt auf Wahlplakat

Die Mexikanerin Natalia Juarez will mit dem Plakat aufrütteln. zum Video

Augenblicke
Fotos des Tages
 Bei den 65. Filmfestspielen im südfranzösischen Cannes stellt eine Schlangenfrau auf dem roten Teppich ihre Biegsamkeit zur Schau. (Quelle: AFP\Anne-Christine Poujoulat)

Eine Schlangenfrau verbiegt sich auf dem Roten Teppich. mehr

Aus dem All
Satellitenbild der Woche

Wie Außerirdische die Erde sehen würden. zur Foto-Serie

Shorts & Bermudas
Trend-Styles von Esprit

Welche Kurzge-schichte gefällt Ihnen besser? mehr

Ulla Popken-Mode
Die neue Kollektion ist da! - von Ulla Popken

Die neue Kollektion ist da. Jetzt bestellen!
von Ulla Popken


© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige