09.11.2011, 15:16 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).
Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er zahlte der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als er herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des Erzeugers wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Weil die Frau die Auskunft verweigerte, zog er vor Gericht.
Der BGH bestätigte die Urteile der ersten Instanzen, die dem Mann Recht gaben. "Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", heißt es in der Entscheidung.
Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sie könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre zurückziehen. Schließlich habe sie mit ihrem früheren Verhalten - mit dem Verschweigen eines weiteren Geschlechtspartners - nicht zur Offenheit beigetragen, urteilten die Richter. "In einem solchen Fall wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung."
Quelle: dpa
Andreas.B schrieb:
am 9. November 2011 um 20:56:23
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Kuckuckskinder
Nützen wird es ihm gar nichts wenn der wirkliche Kindsvater nicht in der Lage ist für sein Kind aufzukommen. Da er die
Vaterschaft anerkannt hat wird er zum Wohle des Kindes, und natürlich auch zum Wohle des Staates, erst einmal weiter zahlen müssen. Erst wenn klar ist das jemand seine zahlende Rolle einnehmen kann kommt er raus aus der Nummer. Wäre nicht der erste Fall wo das so läuft.
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K.R. schrieb:
am 9. November 2011 um 16:04:41
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Kuckuckskinder
So langsam kommt es zur Gleichberechtigung,und die Frauen können sich nicht den Mann mit der meisten Knete aussuchen.
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