03.11.2011, 19:28 Uhr
Überraschend hat der Bundesgerichtshof einen wegen der Tötung eines Polizisten zu einer Haftstrafe verurteilten Rocker aus Rheinland-Pfalz vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Das führende "Hells Angels"-Mitglied habe irrtümlich eine Notwehrlage angenommen und deshalb letztlich straflos gehandelt, betonte der BGH in dem Urteil. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "fatalen Signal".
Der Rocker hatte einen hinter der teilverglasten Haustür seines Hauses stehenden Polizisten erschossen, weil er annahm, es handele sich um ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs "Bandidos", von dem er sich bedroht fühlte. Tatsächlich versuchten SEK-Beamte bei einer Durchsuchungsaktion am frühen Morgen, die Haustür von außen aufzubrechen. Die Razzia war Teil groß angelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu.
Das Landgericht Koblenz hatte im Februar den 44-jährigen Rocker aus Anhausen (Kreis Neuwied) wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Insgesamt erhielt er - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe.
Der Mann hatte am 17. März 2010 mit einer Pistole zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Wohnhauses in dem Westerwaldort abgegeben. Eine Kugel traf einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzte ihn tödlich. Als der Rocker die Aufbruchgeräusche gehört hatte, rief er noch "Verpisst Euch!" und schaltete das Licht im Treppenhaus ein. Doch die SEK-Beamten reagierten darauf nicht und gaben sich nicht zu erkennen.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Der Rocker habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.
Dem widersprach der 2. Strafsenat des BGH. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - höchster Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.
Nach ständiger Rechtsprechung sei "die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr". Danach müsse der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und gegebenenfalls auch ein Warnschuss abgegeben werden. Wenn Warnungen aber in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprächen, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. "Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, war dem Angeklagten daher nicht anzulasten", unterstrich der BGH.
Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte jedoch: "Das Urteil kann dazu führen, dass Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will. Das ist ein ebenso fatales wie falsches Signal."
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte, dieses Urteil sende "ein schlimmes Signal" an Polizei und Bürger in Deutschland. "Unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", sagte Wendt. Der Bundesgerichtshof beschwöre "eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf".
Die Richter bedienten sich der Sprache gewaltbereiter Rockerbanden, wenn sie dem Täter eine optimale "Kampfposition" zubilligen. Der Inneren Sicherheit und auch der Rechtspflege in Deutschland habe der BGH "einen Bärendienst erwiesen".
Quelle: dapd
matahari schrieb:
am 3. November 2011 um 18:03:15
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Justizia is blind
Wenn ein unbescholtener Bürger gleiches vollbracht hätte, wäre er sicherlich,
mindestens wegen Totschlag verurteilt
worden. Im Besitz einer Waffe ohne
Waffenschein wäre auch ein Vorsatz und somit ein Verurteilung wegen Mord möglich.
Hier haben die Richter sich einschüchtern lassen. So werden die Grundfesten des Rechtssstaat, über den so gerne lamientiert wird, nachhaltig geschädigt.
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Jurist schrieb:
am 3. November 2011 um 17:59:14
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Notwehr?
Notwehr ist die Abwehr gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben. Beides war sowohl weder gegenwärtig noch drohend. Es war nur
eine Person, die vor der Tür stand. Übrigens: einen Rentner, der in ähnlicher Situation einen EInbrecher, der bereits im Wohnzimmer stand, erschoss, hat man zu lebenslänglich verurteilt.
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Eulenspiegel schrieb:
am 3. November 2011 um 17:57:26
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Einiges
Bananen Republik Deutschland,ja genau dazu hat sich diese BRD entwickelt.
Seht euch mal um,macht die Augen auf und ihr werdet
feststellen die Zukunft sieht alles andere als rosig aus.
Kindermörder bekommen Schmerzensgeld,kriminelle Rocker haben die Lizenz zum töten,Banken und Global Player ziehen uns das Geld aus der Tasche,Politiker fast nur Flaschen, für die man nicht mal Pfandgeld bekommen würde,usw........
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