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BGH kippt Urteil im Fall Schreiber

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BGH kippt Urteil im Fall Schreiber

06.09.2011, 18:39 Uhr

Das Landgericht Augsburg muss den Fall Schreiber neu verhandeln (Quelle: dpa)

Das Landgericht Augsburg muss den Fall Schreiber neu verhandeln (Quelle: dpa)

Der jahrelange Justiz-Krimi um den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber erhält überraschend ein neues Kapitel. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall am Dienstag in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück. Dort war die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Jetzt soll eine andere Kammer klären, ob Schreiber zur Tatzeit zwischen 1988 und 1993 vor allem in Kanada lebte und dort steuerpflichtig war. Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist.

Millionenbeträge an Politiker

Schreiber war vorgeworfen worden, seit den 80er Jahren Millionenbeträge der Rüstungsindustrie über Tarnkonten an Politiker und Industrielle verteilt zu haben. Er stürzte die CDU in die schwerste Krise ihrer Geschichte. Der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, zwei Thyssen-Manager und Pfahls wurden wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Im Jahr 2000 geriet auch der damalige CDU-Chef Wolfgang Schäuble unter Verdacht, von Schreiber Geld angenommen zu haben. Er gab deshalb sein Amt auf. Auch der Politikersohn Max Strauß musste vor Gericht. Schreiber selbst war nach jahrelangen juristischen Verfahren erst im August 2009 von Kanada ausgeliefert worden, wohin er sich vor der deutschen Justiz geflüchtet hatte.

Zur Tatzeit Kanadier?

Der Vorwurf, dass Schreiber mit der Vermittlung von Flugzeugen und Panzern nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien rund 33 Millionen Euro Provision kassiert hat, muss nicht erneut geprüft werden. Damit hat Schreiber umgerechnet 7,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust. Das bestreitet nicht einmal die Verteidigung.

Sie verweist aber darauf, dass Schreiber neben der deutschen auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt. Im Augsburger Prozess hatten die Anwälte erklärt, dass Schreiber seinerzeit hauptsächlich in Kanada lebte. Damit seien die kanadischen Steuerbehörden zuständig. Dieses Argument hatten die Richter nach Ansicht des BGH ohne hinreichende Gründe verworfen. Deshalb muss der Antrag der Verteidigung jetzt genau unter die Lupe genommen werden. Der Senat ließ jedoch durchblicken, dass er es für wenig wahrscheinlich hält, dass Schreiber zur Tatzeit als Kanadier zu gelten hat.

Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrem Antrag durchsetzen, den Vorwurf der Bestechung nochmals zu prüfen. Der Senat forderte die Augsburger Richter auf, sich von einer früheren BGH-Entscheidung frei zu machen, nach der eine Bestechung endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Das sei nicht mehr zeitgemäß. Sie sollten neue Kriterien finden.

Im ersten Urteil hatten die Richter keinen Zweifel gelassen, dass Schreiber Schmiergeld an Pfahls gezahlt hat. Das Vergehen spielte jedoch bei der Strafzuteilung keine Rolle, da das Gericht sie als verjährt ansah.


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Quelle: dpa

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