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BGH hebt Beugehaft gegen Ex-Terroristin Eckes auf


BGH hebt Beugehaft gegen Ex-Terroristin Eckes auf

Von dpa
Aktualisiert am 19.01.2012Lesedauer: 2 Min.
Christa Eckes sollte zum Mord an Generalbundesanwalt Buback im Jahr 1977 vernommen werdenVergrößern des BildesChrista Eckes sollte zum Mord an Generalbundesanwalt Buback im Jahr 1977 vernommen werden (Quelle: dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft gegen die ehemalige RAF-Terroristin Christa Eckes aufgehoben. Die Anordnung verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da Eckes schwer erkrankt sei, entschied der BGH.

Eckes sollte im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als Zeugin aussagen. Becker ist wegen ihrer möglichen Beteiligung am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 angeklagt. Das OLG Stuttgart hatte die Beugehaft angeordnet, um Eckes zu einer Aussage zu zwingen. Bei einer Vernehmung durch einen Richter im Krankenhaus hatte Eckes die Aussage verweigert.

Klar und Mohnhaupt vernommen

Das OLG Stuttgart hat im Prozess gegen Becker zahlreiche ehemalige RAF-Kämpfer als Zeugen vernommen, darunter Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Die meisten beriefen sich jedoch auf ein Recht zur Auskunftsverweigerung, weil sie ansonsten Gefahr liefen, sich selbst zu belasten. Dieses Recht hatte der BGH in mehreren Entscheidungen bestätigt.

Im Fall Eckes ließ der BGH nun offen, ob auch sie sich auf das Recht zur Aussageverweigerung berufen dürfe - Eckes saß zur Tatzeit in Haft; nach Auffassung des OLG Stuttgart war eine Selbstbelastung ausgeschlossen. Angesichts der schweren Erkrankung Eckes - sie leidet an Leukämie - gebiete es jedoch die "gerichtliche Fürsorgepflicht", bereits von der Anordnung der Beugehaft abzusehen.

Behandlung in Spezial-Klinik notwendig

Laut BGH kann der Blutkrebs von Eckes nur in einer spezialisierten Klinik behandelt werden. Bei einer Verlegung in ein Justizvollzugskrankenhaus sei "ernsthaft zu befürchten, dass die Zeugin ihr Leben einbüßen" könnte. Eckes war 1974 und erneut 1984 als Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) verhaftet und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden.

Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Kommando der RAF erschossen worden. Wer damals die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, geht davon aus, dass Becker die Todesschützin war und tritt in dem Stuttgarter Prozess als Nebenkläger auf.

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