17.01.2012, 12:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Ein Bahnkunde rutscht auf dem Weg zum Zug auf dem eisglatten Bahnsteig aus und bricht sich das Handgelenk. Wer muss Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen? Der Bundesgerichtshof wird noch heute über die Klage einer Frau entscheiden, die am Bahnhof von Solingen ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Das Komplizierte: Seit die Deutsche Bahn in viele Unternehmenssparten gegliedert wurde, können sich Kunden, die Schadensersatz fordern, in dem Unternehmensgeflecht verirren. Die Richter müssen entscheiden, ob die DB Fernverkehr AG zur Verantwortung gezogen werden kann.
Quelle: dpa
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