15.03.2010, 16:56 Uhr | dpa
Der ehemalige CDU-Geschäftsführer Markus Hebgen lebt heute angeblich von Hartz IV (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Das Amtsgericht Mainz hat den ehemaligen rheinland-pfälzischenCDU-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen unter anderem wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 44-Jährige hatte zuvor Untreue in 18 Fällen und Betrug in einem Fall gestanden.
Insgesamt hatte Hebgen zwischen 2003 und 2006 einen Schaden von mehr als 80.000 Euro verursacht - allerdings nur teilweise zu seinen Gunsten. Das Geld veruntreute er unter anderem im Rotlichtmilieu. Hebgen muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Hebgen hatte auch gestanden, von einem anderen Parteikonto rund 52.000 Euro auf das Konto der CDU-Fraktion überwiesen zu haben. Damit habe er in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs 2006 die Fraktion vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit bewahren wollen. Wenige Tage später habe er den damaligen Partei- und Fraktionschef der CDU, Christoph Böhr, darüber informiert. "Dieser hat das unkommentiert zur Kenntnis genommen", ergänzte der 44-Jährige.
Hebgen berichtete, die privaten Zahlungsverpflichtungen bei der Scheidung von seiner ersten Frau seien ihm über den Kopf gewachsen. Daher habe er wiederholt in die Fraktionskasse gegriffen. "Ich wollte meinen Kindern gegenüber nicht als Versager dastehen", erklärte der Vater dreier Söhne. Zur Privatinsolvenz habe ihm der Mut gefehlt.
Trotz seiner Nachtclub-Besuche auf Kosten der CDU-Fraktion ergänzte Hebgen: "Ich habe weiß Gott keinen aufwendigen Lebensstil geführt". Vor Gericht betonte er außerdem, die CDU Landtagsfraktion habe ihn im Tatzeitraum zwischen 2003 und 2006 unzureichend kontrolliert. Heute lebe er von Hartz IV, sei depressiv, schwerhörig und hoch verschuldet.
Hebgen versicherte, er sei um neue Arbeit bemüht, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Einen Teil des veruntreuten Geldes habe er gleichwohl längst zurückgezahlt. In kleineren Monatsraten wolle er auch den restlichen Betrag ersetzen.
Quelle: dpa
bomi schrieb:
am 15. März 2010 um 17:01:57
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CDU
Ein CDU Funktionär ist weder Christlich, noch Demokratisch noch ist er fähig eine Union einzugehen. Seine einzige Funktion besteht
darin, denen die sowieso schon reich sind, noch mehr Geld zuzuschanzen, nur das er eben zu Blöd dazu war.
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Erwin Widerstandslos schrieb:
am 15. März 2010 um 16:41:17
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Falsches Urteil
Er ist wohlweislich nicht der Einzige, aber hat nicht genügend Beziehungen. Dennoch halte ich Bewährung für zu milde.
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willi schrieb:
am 15. März 2010 um 16:23:35
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Zwei Jahre Haft für EX CDU Geschäftsführer
Vorstrafen gehören ja fast schon zur Grundvoraussetzung einer Politikerkarriere. Unerträglich
ist, wieviele Verurteilte
weiter in der Politik ihr Unwesen treiben. Good old Germany geht den Bach runter
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