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Kritik aus CDU und FDP im Streit um Betreuungsgeld
24.11.2009, 12:09 Uhr
Bargeld oder Gutscheine? Die Parteien streiten darüber, wie Eltern unterstützt werden sollen, die ihre Kinder zuhause betreuen? (Foto: ddp)Das ab 2013 geplante Betreuungsgeld stößt auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition auf Kritik. Als erster CDU-Regierungschef lehnte Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust das von der CSU geforderte Bargeld-Modell ab und sprach sich stattdessen für ein Gutscheinsystem aus. Ins gleiche Horn blies die stellvertretende FDP-Vorsitzende Cornelia Pieper.
Beust sagte der "Bild"-Zeitung: "Aus großstädtischer Perspektive ist ein Gutscheinmodell erheblich sinnvoller als eine Barauszahlung." Es gehe nicht darum, Eltern Verantwortung abzusprechen. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Leistung dort ankomme, wo sie hingehöre - nämlich bei den Kindern, sagte Beust.
Pieper auf Konfrontationskurs
Die stellvertretende FDP-Vorsitzende Cornelia Pieper sucht weiterhin den Konflikt mit dem Koalitionspartner CDU/CSU. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt verlangte in der "Frankfurter Rundschau" und in der "Bild"-Zeitung, eine Förderung für Familien nicht als Bargeld, sondern per Gutschein auszuzahlen.
Merkels Kursänderung?
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Samstag auf einem CDU-Landesparteitag gesagt, Familien müssten selbst darüber entscheiden dürfen, wie sie staatliche Leistungen verwenden. "Wenn wir diese Diskussion anfangen, dass man Familien nicht mehr zutrauen kann, (...) damit etwas Vernünftiges zu machen - dann tun wir etwas, was mit meinem Menschenbild zumindest nichts zu tun hat." Dies war als Abrücken von früheren Aussagen Merkels zum Betreuungsgeld und als Plädoyer für Barzahlung verstanden worden. Am Montag ließ Merkel eine Kursänderung in Sachen Betreuungsgeld über ihren Regierungssprecher jedoch bestreiten.
Betreuungsgeld ab 2013 geplant
CDU, CSU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2013 allen Eltern, die Kinder bis zu drei Jahren nicht in einen Kindergarten geben, sondern sie selbst betreuen, ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zur Verfügung zu stellen.
Quelle: dpa