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Berlin: Mehrjährige Haft für "Drogenarzt"

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Mehrjährige Haft für "Drogenarzt"

11.05.2010, 10:15 Uhr

In dieser Praxis in Berlin-Hermsdorf verabreichte der Arzt seinen Patienten Drogen (Foto: ddp)

Die Gruppentherapie mit illegalen Drogen führte direkt in den Tod. Ein Frührentner starb noch in der Praxis in Berlin-Hermsdorf an einer Überdosis Ecstasy, ein Student wenig später in einer Klinik. Der Arzt, der die Drogencocktails im September 2009 gemixt und serviert hatte, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen.

Ein vorsätzliches Tötungsdelikt sei nicht erkennbar gewesen, hieß es im Urteil. Der Psychotherapeut habe aber leichtfertig den Tod zweier Menschen verursacht. Der wohl einmalige Fall hatte bundesweit schockiert.

Reue des Arztes wirkt mildernd

Das Gericht sprach zugleich ein lebenslanges Berufsverbot als niedergelassener Arzt aus. Der Vorwurf des versuchten Mordes war schon während des Prozesses fallen gelassen worden. Die Strafe liegt deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haft von acht Jahren beantragt hatte. Mildernd wirkte die Reue des Arztes. Gegen Auflagen wird er nun aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt bis zum Antritt der Strafe auf freiem Fuß. Den Schuldspruch nahm der Mann im hellen Sakko gefasst und mit gefalteten Händen entgegen.

Weiteres Opfer im Koma

Ein anderer Teilnehmer der verbotenen psycholytischen Sitzung mit bewusstseinsverändernden Drogen überlebte nur knapp, er lag lange im Koma. Patienten schrien, klagten über Herzrasen. Manche zitterten und mussten sich mit Vergiftungserscheinungen übergeben. Besonders tragisch: Das 59 Jahre alte Todesopfer war trockener Alkoholiker, bei dem es laut einem Gutachten schon bei einer früheren Sitzung Komplikationen gab.

Nicht über Risiken aufgeklärt

Versuche, den 26-jährigen Studenten noch zu retten, schlugen fehl. Er starb dann im Krankenhaus. Zwölf Männer und Frauen hatten sich an jenem 19. September zu einer "gemeinsamen Reise" in der Praxis getroffen, die schnell außer Kontrolle geriet. Der Mediziner habe seine Pflichten als Arzt gravierend verletzt und seine berufliche Stellung missbraucht. "Schlimmer geht es nicht", sagte Richter Ralph Ehestädt. Die Patienten seien schutzbedürftig gewesen, der Arzt habe die Risiken der Therapie gekannt, seine Patienten aber nicht darüber aufgeklärt.

Selbst LSD genommen

Der Therapeut hatte in einer Erklärung das "tragische Unglück" bedauert. Er habe sich wohl beim Abwiegen der Drogen vertan und zu viel in die Gläser geschüttet, begründete der Familienvater die Überdosis. Er habe den Menschen helfen wollen, ihre Probleme zu lösen. Der 51-Jährige bekannte auch, die künstliche Droge LSD selbst genommen zu haben. Richter Ehestädt ließ den Vorfall nicht als tragisches Unglück gelten. Schließlich habe der 51-Jährige den überdosierten Drogenmix mit Ecstasy verabreicht, obwohl er einen Fehler beim Abwiegen bemerkt habe.

Mitschuld der Patienten

Das Gericht gab auch den Patienten eine Mitschuld. Sie hätten gewusst, dass sie an einer nicht zugelassenen Therapie teilnehmen. Trotz der schockierenden Erlebnisse hatten mehrere der Überlebenden den Arzt in dem Prozess in Schutz genommen. Dieser hatte die Verhandlungstage fast demütig über sich ergehen lassen.

Patienten als Versuchskaninchen

Die Staatsanwaltschaft hatte den Arzt mit scharfen Worten angeprangert. Er sei ein Verbrecher und "examinierter Dealer" gewesen. Er habe seine Patienten als Versuchskaninchen missbraucht, hieß es im Plädoyer. Diese Einschätzung fand das Gericht überzogen. Die Staatsanwaltschaft sowie die Familie des toten Studenten prüfen nun, ob sie das Urteil akzeptieren oder in Revision gehen.


Quelle: dpa

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