25.05.2011, 11:17 Uhr
Opfer sexuellen Missbrauchs brauchen oft Jahre, um über ihr Martyrium zu reden (Foto: imago)
Opfer sexuellen Missbrauchs können auf finanzielle Hilfen und Entschädigungen hoffen, auch wenn ihre Fälle schon lange verjährt sind. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann (SPD), empfiehlt den betroffenen Einrichtungen, auf freiwilliger Basis Entschädigungen zu zahlen.
Bergmann nannte keine konkreten Summen. Sie sagte aber, dass sich die Entschädigung an dem gerichtlich erzielbaren Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs orientieren soll. Dies können theoretisch bis zu 50.000 Euro sein. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte am Dienstag den Abschlussbericht ihrer Arbeitsstelle vor, die sich seit März vergangenen Jahres mit der Aufarbeitung der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen und Familien befasste.
Die betroffenen Institutionen, darunter auch die Katholische Kirche, sollen zumindest Kosten für Therapien erstatten, die nicht von anderen Trägern wie Krankenkassen übernommen werden. Der Bund soll für Therapiekosten der Opfer aufkommen, die in Familien missbraucht wurden. Ein unabhängiges Gremium, eine sogenannte "Clearing-Stelle", könne über die Anträge von Betroffenen entscheiden. Opferverbände begrüßten die Vorschläge.
Beschlossen ist damit aber noch nichts, denn die Empfehlungen gehen jetzt erst einmal an den Runden Tisch zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Das letzte Wort hat dann die Politik. Die Bundesregierung richtete den Runden Tisch Anfang 2010 ein, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen bekanntgeworden waren. Das Gremium mit Vertretern aus Politik, Kirchen und Verbänden wird bis Ende 2011 arbeiten. Die Missbrauchsbeauftragte ist ebenfalls noch bis Herbst erreichbar.
Bergmann empfahl, die Erstattung von Therapiekosten solle möglichst unbürokratisch geschehen. Sie erinnerte daran, dass 50 Stunden Therapie rund 5000 Euro kosten. Das sei aber lediglich eine Richtgröße. Die Beauftragte räumte ein, dass sie noch nicht mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über einen finanziellen Beitrag des Bundes gesprochen hat.
Unterstützung bekommt Bergmann von den Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Annette Schavan (CDU). Beide setzen sich für den Erhalt der Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs ein. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde sich "innerhalb der Bundesregierung" dafür stark machen. Sie würdigte zudem, dass der Vatikan nun alle Bischöfe weltweit dazu angehalten habe, bei konkretem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die Justiz einzuschalten. Die katholische Kirche scheine nun selbst erkannt zu haben, wie wichtig die Zusammenarbeit von Institutionen mit den Strafverfolgungsbehörden sei.
Bildungsministerin Schavan sagte der "Rheinischen Post", die Anlaufstelle habe "großartige Arbeit geleistet und den Opfern wichtige Hilfestellung angeboten". Deshalb spreche vieles dafür, die Arbeit fortzusetzen. Die Empfehlungen Bergmanns seien eine gute Grundlage für die Gespräche am Runden Tisch und gingen in die richtige Richtung. "Wir werden sie zügig beraten."
Der Abschlussbericht der Regierungsbeauftragten basiert auf einer Auswertung von 13.000 Anrufen und Briefen, die die Geschäftsstelle erreichten. Zudem wurden Studien einbezogen, Psychotherapeuten befragt und zahlreiche Gespräche mit Experten aus Beratungsstellen und Betroffeneninitiativen geführt.
Bergmann forderte, die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auf 30 Jahre anzuheben, gerechnet ab dem 21. Lebensjahr. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht dagegen vor, die Verjährungsfrist gerechnet ab dem Tatzeitpunkt zu verlängern. Die Vorschläge des Justizministeriums erforderten kleine Nachbesserungen, sagte Bergmann. Sie sprach sich auch für mehr Zeit bei der Anzeigenerstattung aus. Aktuell verjährt ein Fall bei Jugendlichen in der Regel nach fünf Jahren und bei Kindern nach zehn Jahren, gerechnet ab dem 18. Lebensjahr. Nach Ansicht von Bergmann sollte der Verjährungsbeginn frühestens ab dem 21. Lebensjahr einsetzen.
Nach dem Bericht Opfer sexuellen Missbrauchs brechen demnach oft erst nach langer Zeit ihr Schweigen. Der Leiter der wissenschaftlichen Begleitforschung, Jörg Fegert, sagte, bei 90 Prozent derer, die sich meldeten, habe das Missbrauchsgeschehen in der Vergangenheit gelegen. Vielen sei nicht geglaubt und nicht geholfen worden, so der Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Opfer beklagten als langfristige Folgen vermehrt körperliche Beschwerden, Beziehungsprobleme und Alpträume, aber auch Leistungsbeeinträchtigungen, mangelndes Selbstwertgefühl sowie Probleme mit Körperlichkeit und Sexualität.
Bayerns Justizministerin Beate Merk sagte dazu, wer als Kind sexuellen Missbrauch erlebe, benötige viel Zeit zur Verarbeitung. Viele Betroffenen trügen die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige jahrelang mit sich herum. "Der Weg zu den Gerichten muss länger offenstehen", forderte auch Merk.
Laut einer neuen Studie über sexuelle und andere Missbrauchsfälle in kirchlichen Kinderheimen sind von Ende der 40er-Jahre bis Anfang der 70er Jahre bis zu einer halben Millionen Menschen betroffen gewesen. Religionswissenschaftler Traugott Jähnichen von der Universität Bochum sagte, dass es sich um ein "breites gesellschaftliches Problem" handelte. "Heimkindsein war ein Stigma." Damit zu leben, sei für Betroffene mitunter bis heute sehr schwierig, sagte Jähnichen.
Quelle: dapd
Aufpasser schrieb:
am 25. Mai 2011 um 21:28:57
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Entschädigung
Was die Katholische Kirche als "Entschädigung" (wenn man das schreckliche Geschehen überhaupt finanzielle
entschädigen kann), ist mit € 5.000,00 wohl einer widerlichen Almosenzahlung gleichzusetzen und grenzt an einer Verhöhnung der Opfer. € 50.000,00 und Übernahme aller Therapiekosten durch die Kath. Kirche, wäre wohl gerechter als eine solche Abspeisung unterster Stufe.
Außerdem sollte die Entschädigung neutral gewertet werden und nicht seitens der Kirche.
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Werner schrieb:
am 25. Mai 2011 um 16:11:51
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Missbrauch
Meine Bekannte hat mich eines Nachts unsittlich berührt während ich schlief , gilt das auch als Missbrauch und kann ich dafür
auch Entschädigung von den Steuerzahlern verlangen ?
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Justitius schrieb:
am 25. Mai 2011 um 14:16:27
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Verjährung
Ich möchte den Opfern nicht das Recht auf eine finanzíelle Entschädigung absprechen. Diese kann nie hoch genug sein für die
erlittenen Qualen. Wichtiger wäre aber, das Vergewaltigung, insbesondere Sexueller Mißbrauch Minderjähriger/Schutzbefohlener nicht verjährt, somit der Täter auf lebzeit mit einer Strafrechtlichen Verurteilung rechnen muß.
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