15.02.2012, 08:06 Uhr
Berlin (dpa) - Deutschland wird kinderfreundlicher: Nach einem Vorstoß des Bundesbauministeriums sollen Kindertagesstätten jetzt auch in reinen Wohngebieten errichtet werden dürfen - die Lautstärke spielender Kinder ist kein Grund mehr, den Bau dort zu verbieten.
Bisher durften Kitas nur mit einer Ausnahmegenehmigung in Wohngebieten gebaut werden. Allerdings muss die Größe der Kita der Größe des Wohngebietes angemessen sein. In dem Entwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, heißt es: "Zulässig sind Anlagen zur Kinderbetreuung, deren Anzahl an Betreuungsplätzen nicht wesentlich über den typischerweise zu erwartenden Bedarf dieses reinen Wohngebiets hinausgeht." Hintergrund dieser Beschränkung ist den Angaben zufolge, dass Kitas in reinen Wohngebieten vor allem dazu dienen sollen, Kindern und Eltern eine wohnortnahe Einrichtung zu ermöglichen.
In den vergangenen Jahren sind die Hürden für Beschwerden gegen Kinderlärm bereits höher geworden: Im Mai 2011 beschloss der Bundestag eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes. Nun wird von Kitas ausgehender Lärm nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft. Seitdem ist Krach nicht mehr gleich Krach: Grenzwerte für Geräuschimmissionen spielen für Kinderlärm keine Rolle mehr. Im Juni stimmte der Bundesrat zu. Diese Reform macht Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten und von Spielplätzen dringt, praktisch unmöglich.
Beschwerden gegen die Lautstärke spielender Kinder hatte es bis dahin zuhauf gegeben: Im Februar 2011 sorgte die Senioren-Union Nordrhein-Westfalen für Furore, als ihr Landeschef Leonhard Kuckart Kindergeschrei mit dem "Hämmern eines Pressluftbohrers" verglich. "Selbstverständlich haben Kinder das Recht zu lärmen und zu toben, aber nicht überall", sagte Kuckart. Schon die damals noch gültige Ausnahmeregelung für Kitas in Wohngebieten war Kuckart ein Dorn im Auge. Denn: "Nicht nur Kinder haben Rechte, auch ältere Menschen."
Viele Bürger beließen es aber nicht bei einer bloßen Beschwerde: Einige Male zogen Anwohner erfolgreich gegen Kindertagesstätten vor Gericht. Mit dem alten Bundesimmissionsschutzgesetz konnten sie einen Umweltschaden geltend machen. Die Folge: Einige Kitas mussten Lärmschutzmauern bauen lassen, andere Einrichtungen zogen sogar um.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, heißt es inzwischen im Gesetz: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung."
Quelle: dpa
Nordmann schrieb:
am 15. Februar 2012 um 20:42:10
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Lärm ist Lärm
Lärm ist einfach Lärm, egal von was er verursacht wird. Dem Gehör ist es auch egal, denn ob eine Maschine 90dB erzeugt
oder Kinder, das Gehör nimmt Schaden. Noch was: wir, die Generation 60+ sind aufgewachsen ohne Lärm zu machen, ich denke unser Leben haben wir trotzdem gut gemeistert.
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HANNA schrieb:
am 15. Februar 2012 um 20:12:32
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ABSOLUT RICHTIG !
denn unsere Kinder und Jugendliche werden in Deutschland alles andere als gut gefördert, Kommunen müssen auch dafür Geld
bekommen das sie ihren Jugendlichen und Kindern was bieten können, nicht zu vergessen auch Freizeitmäßig,-denn dafür haben die Städte ( und die kleinen Städte ganz besonders ) so gut wie nie Geld dafür, denn private oder Unternehmen geben kein Geld dafür
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Gerechter schrieb:
am 15. Februar 2012 um 18:36:38
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Kitas
Absolut in Ordnung. Glücklicherweise können sich die Kommunen nicht leisten in den Wohngebieten von mir und meinen Freunden die hohen
Miet und Grundstückpreise aufzubringen.
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