17.01.2012, 17:00 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Bahnreisende können Schadenersatz von der Deutschen Bahn verlangen, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen. Wie der Bundesgerichtshof entschied, muss das Verkehrsunternehmen nicht nur für verkehrssichere Züge sorgen, sondern auch dafür, dass Fahrgäste den Zug ohne Gefahren erreichen und wieder verlassen können. Der BGH gab damit einer Bahnkundin recht, die auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt war und sich verletzt hatte.
Quelle: dpa
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