15.07.2011, 11:35 Uhr
Weil sie sich dabei gefilmt hat, wie sie einer Maus den Kopf abtrennte und das Video anschließend auf Facebook veröffentlichte, muss eine Australierin 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das entschied ein Gericht in der australischen Stadt Brisbane. Die 23-jährige Frau hatte sich zuvor der Tierquälerei für schuldig bekannt.
Wie bei Gericht vorgetragen wurde, trennte die Frau der Maus den Kopf mit einem Steakmesser ab. Das Tier war nach 40 Sekunden tot. Unter einem Pseudonym lud die 23-Jährige das Video von der Tötung in Facebook hoch. Nach dem im australischen Staat Queensland geltenden Gesetz gegen Tierquälerei hätte die Höchststrafe von zwei Jahren Haft gegen die Frau verhängt werden können.
Quelle: dapd
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