26.11.2010, 11:37 Uhr
Grünes Licht im Bundesrat: Die Brennelementesteuer kann kommen (Foto: dpa)
Die von der Bundesregierung geplante Atomsteuer kann im Januar 2011 in Kraft treten. Im Bundesrat wurde nicht die erforderliche absolute Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses erreicht, der die Einführung der Steuer wohl verzögert hätte. Die Brennelementesteuer soll 2,3 Milliarden Euro jährlich bringen.
Zuvor hatten sich die Unions-Ministerpräsidenten mit der schwarz-gelben Bundesregierung auf eine Lösung im Streit um die Atomsteuer geeinigt. Welche Gegenleistung die Länder bekommen und ob sie am Aufkommen der Steuer beteiligt werden, ist noch unklar. "Die Bundesregierung wird eine Erklärung abgeben, wie die Interessen der Länder berücksichtigt werden", sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Darauf hätten sich Bund und Länder am Donnerstagabend verständigt.
Mehrere CDU-geführte Länder hatten zuletzt damit gedroht, in der Frage der Brennelementesteuer den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Weil die Energiekonzerne die zusätzlichen Aufwendungen für die neue Steuer als Betriebsausgaben absetzen können, fürchteten Länder und Kommunen Ausfälle von 500 bis 600 Millionen Euro bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sie forderten dafür vom Bund Kompensation.
Die Atomsteuer soll bis 2016 knapp 14 Milliarden Euro bringen. Sie ist Herzstück des Sparpakets der Regierung zur Haushaltssanierung, soll aber auch Kosten bei der Sanierung des maroden Atommülllagers Asse begleichen. Bei den im Schnitt um zwölf Jahre verlängerten Laufzeiten ist die Situation einfacher: Hier hatten die Unionsländer bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie im Bundesrat ein zügiges Inkrafttreten nicht gefährden werden.
Grünes Licht gab es im Bundesrat auch für die Verlängerung der Atomlaufzeiten. Damit kann das Gesetz Anfang 2011 in Kraft treten, sofern Bundespräsident Christian Wulff es unterzeichnet. In der Länderkammer gab es nicht die notwendige absolute Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss anzurufen und so das Inkrafttreten zu verzögern. Nach Meinung der Bundesregierung muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte zuvor politischen und juristischen Widerstand angekündigt. Ein solch weitreichender Beschluss auch für die nächsten Generationen dürfe nicht der Mitentscheidung des Bundesrats entzogen werden, sagte Beck in der Länderkammer. Die SPD-geführten Länder würden "das Bundesverfassungsgericht anrufen werden, um die Beteiligung des Bundesrates zu erstreiten", sagte Beck.
Bei der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll sind als letzter Weg auch wieder Enteignungen vorgesehen. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes. Da einige Besitzer am möglichen Endlagerstandort im niedersächsischen Gorleben ihre Grundstücke nicht verkaufen wollen und so der darunter liegende Salzstock nicht erkundet werden könnte, will die Regierung notfalls auf Enteignungen setzen. Das Mittel der Enteignungen wurde unter der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft. Eingeführt worden war es unter der Regierung von Kanzler Helmut Kohl (CDU).
Ein weiteres Thema im Bundesrat war das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose. Das lehnte die Länderkammer erneut ab. Den Einspruch beschloss der Bundesrat mit knapper Mehrheit. Der Bundestag kann den Einspruch der Länderkammer mit Kanzlermehrheit - also der Mehrheit aller Abgeordneten - zurückweisen und damit das Gesetz dennoch in Kraft treten lassen.
Der Streit, ein typischer Bund-Länder-Konflikt jenseits von Parteifarben, schwelt schon lange. Der Bund will von den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger nach einem früher vereinbarten Verteilungsschlüssel in diesem Jahr nur noch 23,6 statt 25,4 Prozent zuschießen. Die Länder sehen sich aber dadurch benachteiligt und verlangen eine Änderung zu Gunsten der Kommunen.
Für das kommende Jahr verändert sich die Berechnungsgrundlage aber erneut. Dann wird der Bund 25,1 Prozent der Kosten oder 3,6 Milliarden Euro von den auf 14,3 Milliarden Euro veranschlagten Gesamtkosten übernehmen, weil die Zahl der sogenannten Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften gestiegen ist. Die Länder halten das immer noch für unzureichend. Sie verlangen bislang vergeblich eine Änderung der Berechnungsmethode zu Gunsten der Kommunen.
Im Bundesrat steht heute die Entscheidung über 13 Gesetze der Bundesregierung an. Neben der Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken und der Einführung einer Brennelementesteuer soll außerdem als Antwort auf die Finanzkrise eine Bankenabgabe auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus soll das begleitete Fahren ab 17 Jahren zum Dauerrecht werden.
Quelle: dapd , AFP , dpa
Fridolin schrieb:
am 26. November 2010 um 19:40:04
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Atomsteuer
wann bekommt diese Minderheitsregierung aus CDU/FDP mit, das nicht die Konzerne dafür zahlen müssen. Sondern wir alle man. Wenn
ich das Wort CDU/FDP höre bekomme ich das kotzen.
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Torpedoboot schrieb:
am 26. November 2010 um 18:29:21
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So mal nur ...
... zur A-Steuer: Glaubt denn wirklich jemand, dass die von der A-Industrie bezahlt wird? Der denkende Bürger sicher nicht.
Unsere Regierung - vielleicht! Aber dann MUSS man annehmen, dass die "da oben" entweder einen an der Birne haben oder sich, gelinde gesagt, doof stellen. Oder blind und taub. Oder einfach von der Rolle. Was Anderes traue ich mich nicht zu schreiben, trotz Anonymität des Blogs. Würde sicher gelöscht. Nur: Welche Partei wäre in der Lage, diesen Sch... zu ändern?
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Was ist bloß los........ schrieb:
am 26. November 2010 um 17:24:23
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Steuerwahnsinn in Deutschland...,,
und kein Ende in Sicht. Wahllügen ohne Ende, wer sie bei der nächsten Wahl wieder wählt, der ist auch
schon Strahlengeschädigt. Dann lieber grün wählen und ins grüne Gras beißen als Strahlen geschädigt verenden.
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