15.11.2011, 19:16 Uhr
Julian Assange wehrt sich mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung nach Schweden (Quelle: Reuters)
Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange hat in Großbritannien erneut Berufung gegen seine Auslieferung an Schweden eingelegt. Die Anwälte des 40-jährigen Australiers reichten Widerspruch gegen eine Entscheidung des High Court in London ein, der Anfang November bereits in zweiter Instanz eine Überstellung an Schweden für rechtens erklärt hatte, wie die britische Justiz mitteilte.
In dem Antrag fordern Assanges Anwälte den High Court auf, den Fall an das höchste britische Gericht, den Supreme Court, weiterzureichen. Eine Anhörung ist demnach für den 5. Dezember geplant. Um vom Supreme Court gehört zu werden, muss Assange begründen, warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung in Großbritannien ist.
Das Gericht hatte vor zwei Wochen die Auslieferung des 40 Jahre alten Australiers nach Schweden für rechtens erklärt. Assange hatte nach dem Urteil zwei Wochen Zeit, um eine neue Berufung vor dem Supreme Court zu beantragen. Diese Frist wäre am Mittwoch abgelaufen.
Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Der Australier soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies und sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Er befürchtet, dass Schweden ihn letztlich an die USA ausliefern könnte. Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung vertraulicher US-Depeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.
Quelle: dapd , AFP , dpa
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