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Kassiererin "Emmely" klagt in Karlsruhe
26.03.2009, 08:06 Uhr
Von "Kaiser's" gekündigt: Kassiererin Barbara E. (Foto: ddp)
Die Berliner Supermarkt-Kassiererin, die wegen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro entlassen worden war, will den Fall vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die Frau, die als "Emmely" bundesweit bekannt geworden ist, reichte am Mittwoch Verfassungsbeschwerde ein, wie ihr Anwalt Benedikt Hopmann mitteilte. Der 50-Jährigen war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden.
Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung Ende Februar für rechtens erklärt und eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. In einer Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt will die Frau nun zunächst erreichen, dass in ihrem Fall eine Revision zugelassen wird.
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"Grundrechte verletzt"
Nach den Worten Hopmanns würde die Verfassungsbeschwerde erst dann greifen, wenn auch das Bundesarbeitsgericht keine Revision zulassen sollte. Um die vorgeschriebene Monatsfrist nach dem letzten Urteil zu wahren, sei aber schon jetzt Karlsruhe angerufen worden. Hopmann sieht die Kassiererin in ihren Grundrechten verletzt, weil das Landesarbeitsgericht Berlin Fakten wie die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit, Alter und Schaden für den Arbeitgeber nicht vertretbar abgewogen habe.
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Das Urteil hatte bundesweit Empörung bei Gewerkschaften und Sozialpolitikern ausgelöst. Frühere DDR-Bürgerrechtler sprachen von Klassenjustiz. Die Kassiererin berichtete, sie erhalte nach wie vor zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus ganz Deutschland.
Quelle: dpa