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Kündigung wegen geklauten Brotbelags
09.03.2009, 13:29 Uhr
Auch ein interessanter Kündigungsgrund: widerrechtlich angeeigneter Brötchenbelag (Foto: Imago)
Erneut beschäftigt ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz. Vor dem Arbeitsgericht in Dortmund geht es an diesem Dienstag um zwei Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem pikanten Belag aus dem Eigentum der Backstube bestrichen haben sollen.
Die Bergkamener Bäckerei-Kette hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, klagen die entlassenen Mitarbeiter nun vor dem Arbeitsgericht.
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Kündigung wegen 1,30 Euro
Die Kündigung wegen scheinbarer Lappalien scheint kein Einzelfall zu sein. Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose
Kündigung einer Kassiererin aus Berlin für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,36 Euro unterschlagen haben soll. Zuvor war der Fall einer Kassiererin vom Bodensee bekannte geworden, die wegen einer angeblichen Unterschlagung von Bons im Gesamtwert von 1,30 Euro gekündigt worden war.
Brotbelag lediglich "abgeschmeckt"
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: "Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden." Die Männer hätten den Brotbelag mit selbst gekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien.
Betriebsräte entsorgen
Die Gewerkschaft vertritt vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter (26), der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen Grund der Entlassung. Er wirft der Firma vor, "die Betriebsräte entsorgen" zu wollen. Auch die gekündigte Kassiererin vom Bodensee war Betriebsrätin gewesen.
Bäckerei: Unpopulär aber notwendig
Die Bäckerei räumt in einer Mitteilung ein, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine "unpopuläre Entscheidung" handele, die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter" notwendig gewesen sei. Die Firma betont, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen worden sei.
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Quelle: dpa