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Arbeitslosengeld I: Bundesrat korrigiert Agenda 2010 ebenfalls

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Reform-Agenda 2010 korrigiert

15.02.2008, 11:13 Uhr

Mit dem Beschluss zur längeren Zahlung des Arbeitslosengelds I an Ältere hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat einen heftig umstrittenen Punkt der Reform-Agenda 2010 korrigiert. Entschieden wurde auch, dass Langzeitarbeitslose erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Rente geschickt werden können. Die Details:

Arbeitslosengeld (ALG) I

Grundsätzlich wird es 12 Monate bezahlt, für über 50-Jährige wird die Bezugsdauer auf bis zu 15 Monate verlängert. Über 55-Jährige erhalten es bis zu 18 Monate, über 58-Jährige bis zu 24 Monate. Voraussetzung sind Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten. Bis Ende Januar 2006 erhielten über 57-Jährige ALG I bis zu 32 Monate. Seither wurde es an über 55-Jährige für maximal 18 Monate bezahlt. Die verlängerte Zahldauer gilt rückwirkend zum 1. Januar.

Langzeitarbeitslose und Rente

Empfänger von Arbeitslosengeld II können erst mit 63 in Rente geschickt werden, allerdings auch gegen ihren Willen. Verbunden sind damit lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent. Die neue Regelung ersetzt die Ende 2007 ausgelaufene sogenannte 58er-Regelung, die eine vorzeitige "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen verhinderte. Ohne die Nachfolgeregelung hätten ALG-II-Bezieher bereits ab 60 Jahren in Rente "verwiesen" werden können - mit Rentenabschlägen bis zu 18 Prozent. Dies wird durch die Neuregelung nun abgemildert. ALG-II- Bezieher, die älter als 58 sind, tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf, wenn ihnen innerhalb von zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werden kann.


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Quelle: dpa

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