27.12.2011, 19:03 Uhr
Beate Zschäpe sitzt seit Anfang November in Köln im Gefängnis (Quelle: dapd)
Der Kölner Anwalt Wolfgang Heer hat Beschwerde gegen die Untersuchungshaft seiner Mandantin Beate Zschäpe eingelegt. "Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung", heißt es in einer Presseerklärung.
Gleichzeitig kritisierte Heer, dass die Bundesanwaltschaft seinem Büro bislang nur höchst beschränkte Akteneinsicht gewähre. "Akten aus den Mordermittlungen liegen uns überhaupt nicht vor." Vor diesem Hintergrund werde sich Zschäpe weiterhin nicht zu den Vorwürfen äußern.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde ihre Stellungnahme dazu abgeben, erklärte ein Sprecher. Zugleich wies er die Vorwürfe des Anwaltes zurück. Den Verteidigern lägen alle Unterlagen vor, die ihnen von Gesetzes wegen zustünden.
Zschäpe sitzt seit dem 13. November in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet und mehrere Morde und Banküberfälle geplant und begangen zu haben.
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Für Anwalt Heer gibt es dafür in den Akten keine Anhaltspunkte dafür. Vielmehr werde seine Mandantin "von mehreren Zeugen als unauffällige, sympathische und höfliche Person bezeichnet, die niemals eine extremistische politische Meinung äußerte". Auch an der Erstellung des menschenverachtenden Bekennervideos sei sie nach den ihm vorliegenden Unterlagen nicht beteiligt gewesen.
Der Anwalt kritisierte außerdem die Haftbedingungen seiner Mandantin scharf. Weil die Behörden sie als selbstmordgefährdet einstuften, werde die 36-Jährige überwacht, sagte Heer dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Unter anderem brenne ständig das Licht in ihrer Zelle. "Ich halte das für übertrieben und nicht akzeptabel." Zuvor hatte der Jurist schon beklagt, dass in der Zelle der 36-Jährigen die Heizung nicht richtig funktioniere. Seine Mandantin habe sich deshalb erkältet.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht gegen Zschäpe der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sie muss sich zudem wegen schwerer Brandstiftung verantworten, nachdem sie die von ihr zusammen mit den Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewohnte Wohnung in Brand gesetzt haben soll.
Das Trio soll mehrere Morde und Bombenanschläge verübt haben. Mundlos und Böhnhardt töteten sich kurz vor ihrer drohenden Festnahme im November 2011 selbst. Am gleichen Tag setzte Zschäpe die Wohnung in Zwickau in Brand und stellte sich anschließend der Polizei.
Laut Sachsen Ministerpräsident Stanislaw Tilich stellen die die Untaten der NSU neue Herausforderungen im Kampf gegen Rechts dar. Tillich rief die Sachsen zum friedlichen Protest gegen die geplanten Neonazi-Aufmärsche am 13. und 18. Februar in Dresden auf.
"Die Dresdner und die Sachsen werden an beiden Tagen sehr deutlich zeigen, dass braunes Gedankengut in unserem Land keinen Platz hat", sagte der CDU-Politiker. Insbesondere die Menschenkette am 13. Februar sei das Symbol des Gedenkens und zugleich friedlichen Protests.
Neonazis versuchen seit Jahren mit Großaufmärschen, den Gedenktag an die Bombardierung Dresdens im zweiten Weltkrieg am 13. Februar für ihre Zwecke zu missbrauchen. Inzwischen marschieren sie auch das Wochenende danach auf, um den friedlichen Protest zu umgehen. Dabei kam es am 19. Februar dieses Jahres am Rande friedlicher Gegendemonstrationen zu schweren Ausschreitungen.
Quelle: dpa , t-online.de , dapd
Azur schrieb:
am 27. Dezember 2011 um 19:34:30
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Jens
kurze Frage , haben Sie Probleme einen Text zu lesen und/oder zu verstehen. Ich schrieb: "Forderungen nach der Todesstrafe kommen
fast ausschließlich aus der extremen rechten Ecke..." Ihre Antwort " sie haben keine Forderungen aufzustellen". Habe ich Sie etwa überfordert? Das tut mir dann doch leid. Und tschüss.
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Puschendorf schrieb:
am 27. Dezember 2011 um 19:33:48
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Zschäpes Haftbedingungen
Vielleicht verweigert die Terroristen ja nur die Aussage, damit sie weiterhin in Haft bleiben kann. Am besten mit
Sicherungsverwahrung. Da wäre sie 100% sicher, hätte eine 20 qm große Zelle mit Kochnische, WC & Dusche. In Straubing entsteht ja ein 20 Millionen Neubau, wo vermutlich auch die Heizung ihren Anforderungen entspricht. Wenn man sie z.B. jetzt an einem der Tatorte entlassen würde befürchtet sie wohl nicht zu Unrecht, dass es dann kälter für sie werden könnte, als jetzt in ihrer U-Haft.
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Rechtskundiger schrieb:
am 27. Dezember 2011 um 19:17:23
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Folter
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nicht der Angeklagte hat "Bringepflicht", sondern der
Ankläger muß Beweise für eine Schuld erbringen. Folter ist in der BRD rechtswidrig. Ständiges Licht in der Zelle ist eine moderne Foltermethode. Das ist eine eindeutige Straftat. Außerdem ist eine ungeheizte Zelle ein Angriff auf die Gesundheit der Inhaftierter. Der zweite Rechtsbruch. Versucht man diese Frau zu "entsorgen" ? Bei den Männern ging es schneller.
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