09.07.2010, 14:53 Uhr | DDP
Karlsruhe (ddp-bwb). Ein Bauer aus dem Landkreis Rastatt muss laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sämtliche Maispflanzen aus einer Charge mit verunreinigtem Saatgut vernichten. Die Richter lehnten am Freitag den Eilantrag des Mannes ab, mit dem dieser sich gegen die Vernichtungsanordnung des Landratsamtes gewandt hatte. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den unabsehbaren Folgen für die Umwelt. Damit wandten sie sich gegen die Argumentation des Landwirts, der geltend gemacht hatte, dass die Verunreinigung unter der Nachweisschwelle von 0,1 Prozent liege und die Anordnung unverhältnismäßig sei.
Der betroffene Bauer hatte von einer niedersächsischen Firma Maissaatgut bezogen und auf seinen Feldern ausgesät. Bei einer Untersuchung des Saatguts wurden Spuren einer gentechnisch veränderten, herbizidresistenten Maissorte gefunden, die zwar als Lebens- und Futtermittel verwendet werden darf, jedoch in Deutschland nicht zum Anbau zugelassen ist. Das Landratsamt Rastatt forderte den Bauern deshalb auf, alle Maispflanzen aus diesem Saatgut zu beseitigen. Der Bauer wandte sich dagegen an das Karlsruher Verwaltungsgericht.
Die Richter hielten die Anordnung der Beseitigung nun aufrecht. Es sei von einem hinreichend sicheren Nachweis einer Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Saatgut auszugehen. Die Anordnung sei auch nicht unverhältnismäßig. Man könne sich nicht darauf beschränken, eine Verwertung als Futtermittel oder zur Herstellung von Biobrennstoffen zuzulassen, weil eine solche Verwertung erst nach der Blüte möglich sei. Während der Blüte bestehe aber die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung des gentechnisch veränderten Organismus.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Bauer kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde dagegen einlegen.
(Az. 6 K 1566/10)
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