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Antidiskriminierungsgesetz spaltet große Koalition

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Antidiskriminierungsgesetz spaltet große Koalition

20.01.2006, 13:15 Uhr

SPD und Union streiten über die Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland: Im Bundestag verteidigten SPD-Abgeordnete den Entwurf der alten Regierung, den die Grünen erneut eingebracht hatten. "Ich stehe zu diesem Gesetz", sagte die SPD-Politikerin Christel Humme. Die Union lehnte die Vorlage klar ab, ebenso die FDP. Die Linkspartei will den Schutz vor Diskriminierung noch ausweiten.

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Deutschland unter Zeitdruck
Das rot-grüne Gesetz sieht vor, Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität und Behinderung zu verbieten. Union und FDP sind gegen den Entwurf, weil er weit über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgehe. Deutschland ist unter Zeitdruck, weil die Frist für die Umsetzung der Richtlinien schon verstrichen ist. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu lediglich: "Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt."

"Ein gutes, ausgewogenes Gesetz"
Irmingard Schewe-Gerigk, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sagte, der Gesetzentwurf berücksichtige alle Diskriminierungsgründe, sowohl im Arbeitsrecht wie auch im Zivilrecht. Schutz vor Benachteiligung müsse auch für Behinderte, Ältere, Juden, Lesben und Schwule gelten. Der alte und wieder eingebrachte Entwurf sei ein gutes, ausgewogenes Gesetz.

"Eine hervorragende Grundlage"
Die SPD teilt diese Sicht: Sie sei sehr stolz darauf, dass es der alten Koalition gelungen sei, ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, sagte Humme. Jetzt müsse in neuer Konstellation beraten werden. Dafür sei der vorgelegte Entwurf eine hervorragende Grundlage. Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), stellte sich hinter den alten Entwurf: "Daran ändern auch die neuen Mehrheiten in diesem Hause nichts."

Union auch gegen EU-Richtlinie
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, lehnte die Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen ab: Er kritisierte nicht nur den erneut vorgelegten Entwurf, sondern auch die europäischen Richtlinien. Es sei nicht einleuchtend, "warum der Schutz soziokultureller Rechtsgüter wie Weltanschauung oder sexuelle Ausrichtung einen vom Gesetzgeber eingeräumten Vorrang vor solch fundamentalen Rechtsgütern wie Leben, Körper und Gesundheit haben sollen".

Linkspartei fordert Verschärfungen
Die FDP-Abgeordnete Mechthild Dyckmans kritisierte, der Entwurf enthalte an einigen Stellen nicht zu rechtfertigende Eingriffe in die Vertragsfreiheit. Es gebe keine Notwendigkeit, über eine Eins-zu-Eins-Umsetzung hinauszugehen. Der Linkspartei geht die Vorlage nicht weit genug: Ihr Abgeordneter Ilja Seifert forderte deutliche Verschärfungen. So sollte es bei Diskriminierungen ein Verbandsklagerecht geben sowie abschreckende Schadensersatz- und Schmerzensgeldregelungen.

Schwulenverband für rot-grünen Gesetzentwurf
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) forderte die große Koalition auf, zügig ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, das auch behinderte Menschen einbezieht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprach sich für den rot-grünen Gesetzentwurf aus: Dieser sei "eine gute Arbeitsgrundlage für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz." Der Widerstand aus der Wirtschaft gegen das Gesetz sei nicht nachvollziehbar. Deutschland habe im gesetzlichen Diskriminierungsschutz bereits die rote Laterne in der Europäischen Union.


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Quelle: AFP , dpa

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