13.01.2011, 18:56 Uhr | DAPD
Dresden (dapd-lsc). Die für die Bewilligung von Fördergeldern verlangte Anti-Extremismuserklärung sorgt jetzt auch in Riesa für Wirbel. Das Bundesamt für den Zivildienst habe von der Stadtverwaltung die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung zur Bedingung für die Auszahlung von Zuschüssen in Höhe von 60.000 Euro gemacht, sagte der für Finanzen zuständige Bürgermeister Markus Mütsch (CDU) am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Die Unterzeichnung einer solchen Erklärung sei für ihn aber mit einem großen Fragezeichen verbunden, sagte Mütsch, weil im Stadtrat zwei Mitglieder der rechtsextremen NPD sitzen.
Urheber dieses Verfassungsbekenntnisses ist das Bundesfamilienministerium. Das Land Sachsen hat die Regelung weitgehend übernommen. In Sachsen war bislang nur bekannt, dass Vereine für sich sowie für Gastreferenten und Partnerorganisationen bürgen sollen, wenn sie Geld aus einem Landesförderprogramm gegen Rechtsextremismus beantragen. Neu ist, dass eine sächsische Kommune gegenüber dem Bund eine solche Erklärung abgeben soll, um Fördergeld zu erhalten.
"Für die Verfassungstreue der NPD kann ich mich doch nicht verbürgen", sagte Mütsch. Er habe daher das Landratsamt Meißen als Rechtsaufsichtsbehörde informiert und ein hausinternes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geld sei aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern, Kompetenz stärken" beantragt worden. Verschickt worden sei die Aufforderung vom Bundesamt mit einem Sitz im sächsischen Schleife, sagte Mütsch.
Sachsens Grüne kündigten an, das Thema am kommenden Donnerstag bei einer Landtagssitzung in Dresden zur Sprache zu bringen. "Wir wollen wissen, ob nun auch der Freistaat plant, den 'Gesinnungs-TÜV' gegenüber seinen Kommunen zu starten", sagte der demokratiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Miro Jennerjahn. Die Anti-Extremismuserklärung treibe immer neue Blüten.
In Sachsen ist die Erklärung vor allem umstritten, weil viele Vereine organisatorisch sich nicht in der Lage sehen, die geforderte Verfassungstreue ihrer Partner zu überprüfen. Außerdem bezweifeln Verfassungsrechtler die Rechtmäßigkeit der Erklärung, sodass der Freistaat bereits Nachbesserungen angekündigt hat.
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