14.02.2012, 11:55 Uhr
In Italien sind der frühere Eigentümer von Eternit-Fabriken sowie ein Ex-Manager zu jeweils 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht in Turin befand den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und den früheren belgischen Eternit-Manager Jean-Louis Marie Ghislain de Cartier de Marchienne in Abwesenheit für schuldig, für den Tod von etwa 3000 Menschen in Italien verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte je 20 Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert.
Staatsanwalt Raffaele Guariniello sprach von einem "historischen Prozess, dem weltweit größten in der Geschichte der Arbeitssicherheit".
In italienischen Eternit-Fabriken und umliegenden Ortschaften waren tausende Arbeiter und Einwohner gestorben oder erkrankt. Rund 6000 frühere Angestellte, Anwohner und Angehörige von Opfern hatten auf Schadenersatz geklagt. Die Fabriken befanden sich in den Orten Casale Monferrato, Cavagnolo und Rubiera im Norden sowie in Bagnoli im Süden des Landes.
Die Verteidigung wies im Prozess eine direkte Verantwortung ihrer Mandanten für die Todesfälle zurück. Rund 1500 Angehörige von Opfern, Überlebende und Unterstützer verfolgten die Urteilsverkündung in der norditalienischen Industriestadt.
Der Prozess in Turin hatte nach mehr als fünfjährigen Ermittlungen im Dezember 2009 begonnen, die beiden Angeklagten waren an keinem der Prozesstage anwesend.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um den größten Prozess, der jemals in der Auseinandersetzung mit der einstigen vermeintlichen "Wunderfaser" Asbest geführt wurde. Die italienische Niederlassung von Eternit ging 1986 Pleite - sechs Jahre, bevor Asbest in Italien verboten wurde.
Wegen seiner hohen Hitzebeständigkeit und guten Isolationseigenschaften wurde vor allem Asbestzement lange in der Bauindustrie eingesetzt. Seit die großen Gesundheitsgefahren nachgewiesen sind, ist Asbest EU-weit verboten.
Quelle: AFP
Asbestler schrieb:
am 13. Februar 2012 um 20:24:35
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Verantwortung
Einerseits ist es zu begrüßen, dass es endlich ein rechtskräftiges Urteil gibt, welches verantwortliche Personen hart
bestraft. Andererseits ist zu bedenken, dass z. B. in Deutschland Asbestose seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt ist. Dass Asbest solange verarbeitet wurde und in zahlreichen Ländern noch wird, liegt wohl an einseitiger Lobbyarbeit. Für mich stellt sich die Frage, ob und wie die Verurteilten gegen geltendes Recht verstoßen haben.
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