27.01.2012, 16:32 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Goslar (dpa) - In Deutschland sollen künftig auch Angehörige von Verkehrstoten Schmezensgeld bekommen. Diese Empfelung gab der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Schmerzensgeld vom Unfallverursacher solle selbst dann fließen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachgewiesen ist. Außerdem empfahlen die Experten, dass Ärzte fahruntaugliche Patienten, die sich trotzdem ans Steuer setzen wollen, künftig bei der Polizei melden. Auf diese Weise sollen schwere Unfälle verhindert werden.
Quelle: dpa
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