18.11.2011, 12:00 Uhr
Der norwegische Massenmörder Anders Breivik wollte vor Gericht eine Rede halten. Der Richter unterbrach ihn aber sofort. (Quelle: dpa)
Anders Behring Breivik wollte einen Haftprüfungstermin für einen öffentlichen Auftritt nutzen. Als sich der norwegische Massenmörder vor Gericht an die Hinterbliebenen von Opfern und Überlebende wenden wollte, schnitt ihm der zuständige Richter das Wort ab, wie die Nachrichtenagentur NTB aus dem Osloer Gerichtssaal berichtete.
Bei dem Haftprüfungstermin wurde über die Verlängerung der Untersuchungshaft mit weitgehenden Kontaktverboten für zwölf Wochen entschieden. Während der ersten acht Wochen würden Besuche und Korrespondenz stark eingeschränkt, vier Wochen lang dürfe der Rechtsextremist zudem keinen Zugang zu Medien haben, entschied Richter Torkjel Nesheim.
Der von Medien angekündigte und vom Gericht erwartete Massenansturm beim ersten öffentlichen Erscheinen des Massenmörders blieb aus. Neben 170 Journalisten hatten sich zahlreiche Hinterbliebene von Opfern sowie Überlebende der beiden Anschläge Plätze im Hauptsaal des Osloer Amtsgerichts gesichert.
Hinterbliebene hatten am Wochenende in einer gemeinsamen Erklärung gegen einen von Medien erzeugten "Zirkus" um Breivik protestiert. Das Urteil soll im Sommer vor dem ersten Jahrestag der Anschläge fallen. Bis Dezember wird ein rechtspsychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit Breiviks erwartet.
Breivik hatte am 22. Juli bei einem Massaker auf der Insel Ut¢ya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers getötet. Kurz zuvor hatte eine von ihm im Osloer Regierungsviertel platzierte Autobombe acht Menschen getötet. Der 32-jährige Rechtsradikale ist geständig, bereut seine Verbrechen aber nicht. Ab April 2012 soll ihm der Prozess gemacht werden.
Quelle: AFP , dpa
KSK schrieb:
am 14. November 2011 um 20:43:47
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(19)
b
Das kommt davon wenn man so was nicht gleich abknallt
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harry schrieb:
am 14. November 2011 um 20:08:44
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(9)
Haftprüfungstermin!!!!!!?????
Ich glaube, ich traue meinen Augen nicht, alös ich auf der Startseite las. dass es in diesem Fall einen
Haftprüfungstermin gegeben hat. Also wenn ich das auf deutsches Recht übertrage (selbst wenn es in Norwegen einige Abweichungen gibt), dann ist ein Haftprüfungstermin dazu da, ERNSTHAFT zu überprüfen, ob im Zeitpunkt der Prüfung noch ein Haftgrund besteht. Haftgründe wären z.B. Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Schwere der Straftat und ähnliche Gründe. Schon allein die Schwere der Tat rechtfe
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Marija schrieb:
am 14. November 2011 um 17:25:52
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Breivik
Wieviel Tote muss es in Norwegen noch geben, bevor man ein Monster in den Knast bringt. Mutmaßliche TÄTER, ???????
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