29.11.2011, 14:28 Uhr
Entkommt der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik dem Gefängnis?
Der Norweger Anders Behring Breivik kann für die Tötung von 77 Menschen wahrscheinlich nicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte am Dienstag, dass zwei Rechtspsychiater den 32-jährigen Massenmörder "wegen paranoider Schizophrenie" für nicht strafrechtlich zurechnungsfähig erklärt haben. Außerdem sei er als "psychotisch" einzuschätzen. Einer der beteiligten Psychiater, Torger Husby, hatte zuvor gesagt, das Ergebnis sei eindeutig.
Der zuständige Staatsanwalt Svein Holden gab weiter an, dass Breivik nach Meinung der Psychiater komplett von "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" beherrscht sei. "Danach kann er nach eigener Auffassung entscheiden, wer leben darf und wer sterben darf", berichtete Holden weiter aus dem 243 Seiten umfassenden Gutachten der Psychiater.
Breivik hatte sein Verbrechen jahrelang in allen Einzelheiten vorbereitet. Holden sagte weiter, die Rechtspsychiater hätten ihn als jemand geschildert, "der sich für den perfektesten Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg hält". Breivik habe in den 13 Gesprächen von insgesamt 36 Stunden Dauer auch vermittelt, dass er sich für einen "zukünftigen Regenten Norwegens halte". Er habe auch menschliche "Zuchtprojekte mit Norwegern in Reservaten" angekündigt.
Der norwegische Rundfunk NRK berichtet unter Berufung auf das Gutachten, Breivik sei als Kind sexuell missbraucht worden. Als er vier Jahre alt war, habe ein Psychologe daher versucht, den Jungen in einer Pflegefamilie unterzubringen.
Breivik hatte am 22. Juli zuerst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und danach ein Massaker auf der Insel Utøya verübt.
Die endgültige Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit trifft das zuständige Gericht. Schließt es sich der Auffassung der Psychiater an, kann Breivik nicht verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.
Sollte die von Gutachtern festgestellte strafrechtliche Unzurechnungsfähigkeit von Behring Breivik abschließend bestätigt werden, werde die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt beantragen, sagte die norwegische Staatsanwältin Inga Bejer Engh. Möglich sei dabei eine lebenslange Behandlung in der Anstalt.
Der Prozess gegen Behring Breivik soll im April kommenden Jahres beginnen.
Quelle: dpa
Schiwwi schrieb:
am 29. November 2011 um 21:35:43
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Breivik
Aber jetzt muss ich auch mal eine Lanze brechen und den Psychologen helfen. Der Psychologe ist in der Psychiatrie meist ein
Handlanger des Psychiaters. Die Psychiater sind also die Bösen, nicht die armen Psychos. die haben keine Handlungsbefugnisse ob jemand frei kommt oder nicht. Psychos können einem Leid tun.
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Lukas schrieb:
am 29. November 2011 um 21:27:16
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Behring
Er wird nach drei Jahres wieder als geheilt freikommen und einen Job bei einer Behörde bekommen, wo man seine Fähigkeiten zu schätzen weis
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Allamalaka schrieb:
am 29. November 2011 um 21:23:25
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erleuchte uns
@Rüdiger
Jep das stimmt wohl :=)
und? willste uns nicht an deinem wissen teilhaben lassen & uns Erleuchten wer dahinter
steckt?
wer steht denn an der spitze der piramide?
was könnte er den medien denn unschönes erzählen? :o
who knows ;.. )
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