01.02.2011, 18:30 Uhr
Der Amoklauf in Winnenden und Wendlingen vor knapp zwei Jahren: Einschusslöcher in der Fensterscheibe eines Autohauses ( Foto: dpa)
Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist zum Plädoyer seiner Verteidiger überraschend wieder vor Gericht erschienen. Erwartet wird, dass er ein eigenes Schlusswort spricht und sich möglicherweise auch für die Tat seines Sohnes entschuldigt. Aus Sicht seiner beiden Anwälte hat der 52 Jahre alte Unternehmer zwar die Tatwaffe unverschlossen aufbewahrt, das Blutbad aber nicht vorhersehen können.
"Es gab keine entsprechenden Hinweise", sagte Verteidiger Hans Steffan. Außerdem spreche vieles dafür, dass Tim K. Zugang zum Waffenschrank und zum Munitionsschrank hatte, ohne dass dies sein Vater wusste. Diesen habe er sich offenbar durch das Ausprobieren von Kombinationen verschafft. Der Angeklagte könne deshalb lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werden. Für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sieht der Verteidiger keine Basis.
Der Vater war im Oktober von seiner Anwesenheitspflicht im Verfahren entbunden worden. Der Versuch, ihn zur weiteren Teilnahme zu bewegen, war bis Dienstag ohne Erfolg geblieben. Die als Nebenkläger vor Gericht vertretenen Hinterbliebenen der Opfer werfen dem Unternehmer vor, bisher keine Reue zu zeigen und auch kein persönliches Wort des Bedauerns an sie gerichtet zu haben. Durch seine lange Abwesenheit vor Gericht habe er ihre Gefühle mit Füßen getreten, hatten die Anwälte der Angehörigen zuletzt kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen 15-facher fahrlässiger Tötung gefordert, weil der Sportschütze eine seiner Pistolen unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte. Damit hatte der Sohn am 11. März 2009 an seiner früheren Schule in Winnenden in Baden-Württemberg und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Dem Vater werfen die Ankläger zudem fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Rechtsanwalt Steffan argumentierte so: Im Prozess hätten die Gutachter dargelegt, dass psychische Auffälligkeiten, wie sie bei Tim K. vorlagen, für Außenstehende nur "extrem schwer zu erkennen sind". Tim sei ein leidenschaftlicher Pokerspieler gewesen und habe es gut verstanden, sein Innenleben zu verbergen. Zudem sei der Vater nicht in der Lage, Gefühle gut auszudrücken oder wahrzunehmen.
Weiterhin erklärte der Anwalt, eine Zeugin habe sich mehrfach versprochen: Sie hatte ausgesagt, dass die Eltern von der psychiatrischen Klinik in Weinsberg im Landkreis Heilbronn, in der Tim behandelt wurde, Hinweise auf Tötungsfantasien bekommen hätten. Diese Zeugin, die die Familie nach der Tat seelsorgerisch betreut hatte, habe offenkundig ihre eigene Wahrnehmung und die Darlegungen eines Gutachters im Prozess durcheinandergebracht. Den Eltern sei von der psychiatrischen Klinik lediglich empfohlen worden, dass ihr Sohn an weiteren Gesprächen teilnehmen und mehr Kontakt zu Menschen haben solle. Tim K. sei ein Spätzünder gewesen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte Tim K. die Munition, die er beim Amoklauf bei sich hatte, vorher angesammelt, indem er jeweils nach dem gemeinsamen Schießtraining Patronen aus der Tasche seines Vaters entwendete. Daher sei der Vater auch für die nachlässige Aufbewahrung der Munition verantwortlich. Anwalt Steffan widersprach: Da der Vater im Schützenverein mit einer anderen Waffe schoss und die beiden lediglich viermal gemeinsam beim Schießtraining gewesen seien, wäre dadurch eine so große Menge nicht zusammengekommen. Der Amokschütze hatte nach Erkenntnis der Ermittler mindestens 285 Patronen und zwei Magazine dabei.
Für den Angeklagten spreche auch, dass dieser nach der Tat die Ermittler gleich zum Aufbewahrungsort der Mordwaffe im Elternschlafzimmer führte. Außerdem habe er alles getan, um die Aufklärung zu ermöglichen. Wann das Urteil verkündet wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar. Insgesamt sind noch drei weitere Verhandlungstermine bis zum 22. Februar angesetzt.
Quelle: dpa , dapd
Andrea schrieb:
am 1. Februar 2011 um 20:37:31
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Sippenhaft
Ich bitte doch mal darüber nachzudenken, daß der Vater seinem Sohn bestimmt nicht gesagt hat "geh dahin und mach das und dann
den und den und den"Das ausführende Organ war sein Sohn und nicht er. Seinen Sohn kann man nicht mehr für die Tat verantwortlich machen, nun bleibt die ganze Schmach an seiner Familie hängen. Das es dem Vater alles höchst unangenehm ist, merkt man auch durch das Vernbleiben beim Prozess und den Wegzug aus seinem Heimatort, schliesslich hatte er ja dort auch seine Firma.
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Familienvater und Sportschütze schrieb:
am 1. Februar 2011 um 20:15:33
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Winnenden
Fälle von Amokläufen müssen auf jeden Fall verhindert werden. Trotzdem sollten ähnliche Fälle zur Beurteilung herangezogen
werden. Wieviele Jugendliche schnappten sich schon die Autoschlüssel der Eltern und verursachten danach einen Unfall mit Toten und Verletzten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem den Eltern z. B. der Führerschein entzogen wurde.
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Isnogud schrieb:
am 1. Februar 2011 um 17:34:20
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Was hat der denn getan?
Er war etwas sorglos im Umgang mit Waffen und Munition (wie fast Alle!). Den eigenen Sohn zu durchschauen und dessen
Gefährlichkeit zu erkennen, kann wohl kaum von einem Elternteil erwartet werden. Es gibt starke (unbewußte) Mechanismen, die Eltern vor dieser Erkenntnis schützen (Instinktiv!). Man kann also allenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz veruteilen. Er solte nie wieder eine Waffe in der Hand halten dürfen, auch nicht im Schützenverein.
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