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Amoklauf Winnenden: Eltern wussten von Tötungsfantasien

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Familie des Winnenden-Amokläufers wusste von Tötungsfantasien

17.12.2010, 08:53 Uhr | Von Gabriel Dominguez

Kerzen vor der Albertville-Realschule: Der Prozess um den Amoklauf von Winnenden bringt immer neue bedenkliche Details (Foto: dpa)

Kerzen vor der Albertville-Realschule: Der Prozess um den Amoklauf von Winnenden bringt immer neue bedenkliche Details (Foto: dpa)

Die Familie des Amokläufers von Winnenden wusste vor der Tat offenbar über die Tötungsfantasien ihres Sohnes Bescheid: Die Betreuerin der Familie bestätigte am Donnerstag im Prozess gegen den Vater des 17-jährigen Schützen vor dem Landgericht Stuttgart ihre frühere Aussage, wonach die Eltern von den Mordfantasien ihres Sohnes wussten.

Hierzu hatte die ehrenamtliche Helferin zuvor widersprüchliche Angaben gemacht. Vor ihrer Aussage hatte die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, es lägen Beweise auf eine versuchte Strafvereitelung gegen die Betreuerin vor.

In ihrer ersten Aussage am 11. November hatte die Notfallseelsorgerin gesagt, die Eltern wussten, dass Tim K. bei seiner ersten Sitzung im psychiatrischen Klinikum in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) von einem "Hass auf die Welt" und seinem Bedürfnis, "die ganze Menschheit umzubringen", sprach.

Versuch der Strafvereitelung?

Am 23. November nahm sie jedoch ihre Aussage mit der Begründung zurück, diese Informationen waren der Familie "definitiv nicht bekannt". Es sei ihr ein Fehler unterlaufen, den sie "geradebiegen" wolle. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung ein und ließ ihre Wohnung durchsuchen.

Dort sicherten die Ermittler nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder Beweismittel, die Hinweise auf den Anklagevorwurf liefern. Ob das Strafverfahren gegen die Betreuerin nun eingestellt wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar. In den gesicherten Unterlagen aus der Wohnung seien auch Hinweise auf eine Strafvereitelung im Vorfeld ihrer ersten Aussage am 11. November gefunden worden, sagte Rieleder.

Im Anschluss an die Aussage der Betreuerin warf die Verteidigung der Staatsanwaltschaft vor, ihr Fragerecht beschnitten und auf die Zeugin eingewirkt zu haben. Oberstaatsanwalt Rieleder wies die Vorwürfe jedoch vehement zurück. Daraufhin beantragte die Verteidigung, die Kammer dürfe keine der von der Betreuerin gemachten Angaben verwerten.

Profil eines schwer gestörten Täters

Zuvor hatte ein von der Nebenklage beauftragter psychiatrischer Gutachter über das Verhalten und das Persönlichkeitsbild des 17-jährigen Schützen ausgesagt. Demnach litt der 17-Jährige an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung und passte nahtlos in das Risikoprofil der persönlichkeitsgestörten Täter. Möglicherweise litt er auch an einer schizophrenen Psychose.

Der Psychiater wies zudem auf die Chatprotokolle der Schwester des Amokläufers zwischen April und November 2008, wonach sie sich schwere Sorgen um den depressiven, zerbrochenen Zustand ihres Bruders machte. Dies beweist dem Psychiater zufolge, dass die psychischen Auffälligkeiten des Amokschützen bereits Monate vor der Tat erkennbar waren.

Eltern machten nicht alles falsch

Zwar hätten die Eltern zu diesem Zeitpunkt richtig gehandelt, indem sie ihn psychiatrisch behandeln ließen. Allerdings hätten sie ihm auch den Zugang zu Waffen verweigern müssen. In diesem Zusammenhang fügte der Sachverständige hinzu, der Amoktäter hätte wahrscheinlich mehr Waffen bei sich gehabt, hätte er den Code des Waffentresors seines Vater gekannt.

Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er laut Anklage seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der 17 Jahre alte Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Viele der Opfer starben durch Kopfschüsse. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.


Quelle: dapd

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