10.02.2011, 17:58 Uhr
Nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Vater des Täters wegen der ungesicherten Aufbewahrung der Waffe verurteilt worden (Foto: dpa)
Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Vater des Täters vom Landgericht Stuttgart zu einer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Unternehmer hatte eine seiner Pistolen in einem Schrank im Schlafzimmer unverschlossen aufbewahrt. Mit der Waffe hatte sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater stand wegen der ungesicherten Aufbewahrung der Waffe seit September 2010 vor Gericht.
Am Ende eines fünfmonatigen Prozesses sprach das Gericht den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig; außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Das Urteil entspricht ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung beantragt hatte.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 52-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung. Mit seiner Waffe erschoss sein Sohn 15 Menschen. zum Video
Die Verteidiger hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selber schwer unter den Folgen des Amoklaufs litten. Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt.
Am letzten Verhandlungstag, dem 1. Februar 2011, war der Angeklagte nach rund drei Monaten Abwesenheit überraschend zu den Plädoyers der Verteidigung erschienen und hatte sich bei den Angehörigen der Opfer für die Tat seines Sohnes sowie für seine eigenen Fehler entschuldigt. "Ich fühle mich verantwortlich für meinen Sohn Tim und die Fehler, die ich gemacht habe", sagte der Angeklagte und drückte den Hinterbliebenen sein Mitgefühl aus.
Während die Staatsanwaltschaft die verhängte Bewährungsstrafe begrüßte, kündigte der Verteidiger des Vaters des Amokschützen an, in Revision zu gehen. zum Video
Seit seinem Beginn am 16. September 2010 hatte der Prozess bereits für einige Überraschungen gesorgt. Der Angeklagte schwieg zum Auftakt zu den Tatvorwürfen. Zudem erklärte die Kammer, dass neben einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz auch ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung nicht auszuschließen sei.
Nach zwei verschobenen Verhandlungsterminen erschien der 52-Jährige Ende Oktober überraschend nicht vor Gericht. Über seine Rechtsanwälte ließ er erklären, er habe auch nicht vor, zu den weiteren Verhandlungsterminen zu kommen. Die Kammer beschloss, den Prozess ohne ihn fortzusetzen, da seine Anwesenheit für die weitere Sachaufklärung nicht notwendig sei. Dies sorgte für Unmut bei den Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen.
Einen halben Monat später lehnte das Gericht einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit ab. Der Laienrichter soll zuvor Polizeibeamte "massiv" beleidigt haben, nachdem er kurz nach Mitternacht betrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt mit Prozessakten aufgefunden worden war. Der Prozess musste daraufhin mit einem Ersatzschöffen fortgesetzt werden.
Ende November behauptete eine Notfallseelsorgerin des Kriseninterventionsteams der Polizei, die Eltern des Amokläufers seien von den psychiatrischen Ärzten ihres Sohnes über seine Tötungsfantasien informiert worden. Wenige Tage später widerrief sie jedoch diese Aussage, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen sie wegen versuchter Strafvereitelung einleitete.
Pinguinküken lernen in der Eiswüste schnell, zu überleben. Wer sich aber verläuft, ist verloren. zum Video
Mitte Dezember bestätigte sie schließlich ihre erste Aussage. Darüber hinaus wollten sich im Laufe des Prozesses viele der ehemaligen Mitschüler des Amokschützen nicht an ihre früheren Aussagen bei der Polizei über den Zugang von Tim K. zum Waffentresor des Angeklagten erinnern.
Quelle: dpa , dapd
Jana schrieb:
am 11. Februar 2011 um 17:17:21
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@Wildfang
Was soll uns dieser Kommentar sagen? Sollen wir jetzt den Vater auch erschioessen? Sch.... Kommentar. Sorry!
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Tina schrieb:
am 11. Februar 2011 um 09:52:01
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Mittäterschaft
Was ein Unsinn!!! Von Mittäterschaft kann man reden, wenn der Vater den Sohn aufgefordert hätte und ihm dazu die Waffe in
die Hand gedrückt hätte. Ein seltsames Rechtsverständnis, was man hier zum Teil zu lesen bekommt. - Ein normalverdienender Vater hätte übrigens die gleiche Strafe erhalten. - Er hat nicht abgedrückt und er hat auch vorher nichts gewußt. Jugendliche lassen sich von ihren Eltern seltenst in die Karten gucken und sind vielfach hervorragende Schauspieler.
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olli schrieb:
am 11. Februar 2011 um 09:37:30
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Amoklauf
Ich denke, der ganze Rummel lenkt von der Tat selbst ab. Eine Pistole ist genauso eine Waffe wie z.B. ein Auto. Wer psyhisch krank
ist oder nicht ganz dicht, findet schon einen Weg um andere zu töten. Der Vater ist sicher schuldig wegen der nicht ordnungsgerechten Aufbewahrung der Pistole, aber hat keine Schuld bezüglich des Amoklaufs. Das ist so, als ob man den Verkäufer eines Autos für den späteren, vorsätzlich verursachten Unfall mit Todesfolge des Käufers verantwortlich macht.
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