16.09.2010, 16:53 Uhr | Von Tatjana Bojic und Henning Otte, dpa
Polizeiwagen stehen am Tag des Prozessbeginns vor dem Stuttgarter Landgericht. (Foto: dpa)
Der Vater des Amokläufers von Winnenden soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werden. Staatsanwältin Eva Hanss sagte vor dem Landgericht Stuttgart, sie halte daran fest, "dass sich der Angeklagte auch der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat". Nun ist es die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu erweitern. In dem Fall droht dem Vater von Tim K. eine mehrjährige Haftstrafe.
Der 51-jährige Sportschütze wird beschuldigt, die Tatwaffe im unverschlossenen Schlafzimmerschrank aufbewahrt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Sein 17 Jahre alter Sohn hatte mit der Pistole am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule neun Schüler und drei Lehrer ermordet und weitere drei Menschen bei seiner Flucht getötet. Dann nahm er sich das Leben.
Der Prozess gegen den Vater ist eine Premiere in Deutschland: Noch nie hat es einen Strafprozess gegeben, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand. Für die Hinterbliebenen war schon der Weg zum Landgericht in Stuttgart eine Tortur. "Das können Sie sich gar nicht vorstellen, wie schwer so ein Gang sein kann", sagte Gisela Mayer, die bei dem Amoklauf ihre Tochter verlor.
Der Angeklagte nahm erst im Gerichtssaal Platz, als die Kameraleute der Fernsehsender den Raum verlassen hatten. Der Vorsitzende Richter hatte diesem Wunsch des 51-jährigen Geschäftsmanns stattgegeben. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin begründete der Unternehmer seine Bitte damit, dass er sich nicht vorführen lassen wolle. Der Verteidiger Hans Steffan verwies auf die labile Lage seines Mandanten: "Das Verfahren hat ihn in erheblichem Maße gezeichnet - psychisch und körperlich. Wir hoffen, dass er es unbeschadet übersteht."
Viele Hinterbliebene der Opfer saßen dem Vater von Tim K. erstmals gegenüber. "Ich hoffe, dass er sich mir als Mensch zeigt", sagte Gisela Mayer vor dem Prozess. Der Anwalt einiger Nebenkläger, Jens Rabe, sagte: "Meine Mandanten wollen sich mit dem Vater auseinandersetzen und sehen, wie er tickt. Übernimmt er die Mitverantwortung für den Amoklauf und entschuldigt er sich?" Diese Hoffnung enttäuschte er.
Der Angeklagte, der mit Vollbart vor Gericht erschien, gab lediglich seine Personalien zu Protokoll und verwies auf seine Aussage bei der Polizei. Stattdessen verlas sein Verteidiger eine Erklärung. Über seinen Anwalt Hans Steffan erklärte der Unternehmer, er sei immer noch fassungslos: "Die Verzweiflung von Tim nicht bemerkt zu haben, empfinden die Eltern als großes Versagen. Sie fragen, was den Sohn zum Mörder gemacht hat."
Anwalt Rabe sagte, die Erklärung der Verteidiger vor Gericht sei mehr als dürftig: "Sie enthält weder ein Bekenntnis zur persönlichen Mitverantwortung für den Amoklauf noch eine klare Entschuldigung. Das ist bedauerlich." Verteidiger Hubert Gorka sagte vor Gericht, der Angeklagte habe mehrere Briefe an die Angehörigen geschickt - "darin ist alles enthalten, auch eine Entschuldigung". "Seinen Schmerz in den Vordergrund zu rücken fand ich nicht richtig", sagte Andrea Stoppel, die Mutter einer getöteten Schülerin. "Das ist ein Stück weit auch feige, sich hinter seinem Verteidiger zu verstecken."
Das juristische Gezerre hatte lange vor Prozessbeginn begonnen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte das Verfahren im vergangenen Herbst eigentlich mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Dem Vernehmen nach hätte sich der Vater damit einverstanden erklärt. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz an - als "generalpräventives Signal", wie er sagte. Die 3. Jugendkammer entschied bei der Zulassung in diesem Jahr allerdings anders und beschränkte die Anklage auf den Verstoß gegen das Waffengesetz. Damit drohten dem Vater nicht mehr bis zu fünf Jahre, sondern höchstens ein Jahr Haft.
Eine Verurteilung in allen Anklagepunkten ist nur möglich, wenn der Vorsitzende Richter Reiner Skujat einen entsprechenden rechtlichen Hinweis gibt. Dieser muss vor dem Schluss der Beweisaufnahme ergehen. Denn an die zugelassene Anklage mit der Maßgabe, dass es sich nur um einen Verstoß gegen das Waffengesetz handelt, ist die 18. Strafkammer im Prozessverlauf nicht gebunden.
Nach dem Waffengesetz muss derjenige, der eine Waffe sorgfaltswidrig verwahrt, grundsätzlich mit einer Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung rechnen, wenn mit der Waffe ein Mensch getötet wird. Als Sportschütze durfte der Vater des Amokläufers die Beretta-Pistole, Kaliber 9 Millimeter, besitzen.
Bis zum 11. Januar 2011 sind 27 Verhandlungstage angesetzt. 41 Nebenkläger und 19 Nebenklägervertreter sind zugelassen. Neben den wichtigsten ermittelnden Polizeibeamten sind Rechtsmediziner, die Mutter des Täters und seine Schwester als Zeugen geladen. Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag (21. September) fortgesetzt.
Von Tatjana Bojic und Henning Otte, dpa
resie schrieb:
am 16. September 2010 um 19:27:36
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Winnenden
ICh kann die Notwendigkeit nicht erkennen, in Schützenvereinen großkalibrige Faustfeuerwaffen zu verwenden. Die liegen weder in
der Tradition noch sind sie olympisch oder dergl. Aber man kann sie großartig am Körper verstecken und erheblich mehr Unheil anrichten, als mit KK. Selbstverständlich kann man auch mit KK töten, aber die Wahrscheinlichkeit, einen Schuss aus einer solchen Waffe zu überleben, ist erheblich größer. Für mich ist der Besitz socher Waffen nur eitle Selbstdarstellerei
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Zum Nachdenken schrieb:
am 16. September 2010 um 19:22:47
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Psychopharmaka und Amoklauf
Alle Jugendlichen die in den letzten 10 Jahre in Amerika Amok gelaufen sind, wurden mit Psychopharmaka behandelt.
Alle Schützen haben drei Sachen gemeinsam:
1. sie sind junge Burschen,
2. sie zeigen eine gefühllose Psyche mit kompletter Trennung zur Wirklichkeit, 3. sie haben psychiatrische Medikamente eingenommen.
Tim Kretschmer wurde ebenfalls mit Psychopharmaka behandelt, welche seine Realitätswahrnehmung möglicherweise total verzerrte.
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Demokrat schrieb:
am 16. September 2010 um 19:13:02
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Der Staatsanwalt sollte sich um den Staats-Terror
kümmern, den nun Merkel u.Westerwelle über uns bringen wollen.Die Laufzeitverlängerung
von Uralt-AKW ist eine ungleich höhere Gefährdung als die, die von den Millionen in deutschen Haushalten gelagerten Waffen je ausgehen könnte.
Der Prozeß gegen den Vater ist ein Schau-Prozeß. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre Rechtsbeugung.Doch in diesem Staat gibt es sowieso kein Recht mehr für den kleinen Mann.Denn die hängt man, während man die Milliarden-Räuber der HRE, IKB,LBBW,BayernLB,SachsenLB
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