21.09.2010, 13:46 Uhr
Prozess am Landgericht Stuttgart gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden: Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat (M.) mit Beisitzern (Foto: dpa)
Vor dem Landgericht Stuttgart ist der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden fortgesetzt worden. "Sie verschwenden doch keinen einzigen Gedanken an uns. Sie schwelgen doch lieber in Selbstmitleid", sagte Tatjana Hahn, Schwester einer beim Amoklauf getöteten Schülerin, in einer emotionalen Erklärung als Nebenklägerin.
Die 19-Jährige reagierte damit auf das Schweigen des 51 Jahre alten Unternehmers. Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche mit keinem Wort des Bedauerns an die Hinterbliebenen gewandt.
Der 17 Jahre alte Sohn des Angeklagten hatte am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule in Winnenden und auf seiner Flucht 15 Menschen und sich selbst getötet. Der Sportschütze wird nun beschuldigt, die Tatwaffe im unverschlossenen Schlafzimmerschrank aufbewahrt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Die Angehörigen der Opfer hoffen auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Es sind derzeit 41 Nebenkläger zugelassen.
Zum Vater des Amokläufers sagte Hahn weiter: "Diese Menschen, die aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit getötet wurden, hatten Träume. Sie hatten das ganze Leben vor sich. Der Amoklauf hat nicht nur die Opfer selbst getötet, sondern in einer gewissen Form die ganzen Familien." Zum Schweigen des Angeklagten gegenüber den Hinterbliebenen sagte die Abiturientin, sie hätte ihm verzeihen können, wenn er nur "ein einziges Mal eine ehrliche und persönliche Entschuldigung" hervorgebracht hätte.
In der Erklärung hatten die Verteidiger ausgeführt, dass der Vater sich seit der Tat mit Selbstmordgedanken getragen habe und schwer erkrankt sei. Die Familie habe mehrmals den Wohnsitz und den Namen gewechselt. An ihrem derzeitigen Wohnort würden sie keine Kontakte nach außen pflegen. Die Erklärung des Angeklagten kommentierte die Schwester eines Opfers so: "Ich fühlte mich überhaupt nicht ernst genommen. Darin werden sie als Opfer nicht als Täter dargestellt." Hätte er seine Waffe ordnungsgemäß weggeschlossen, wäre "dieser Massenmord" nicht möglich gewesen, fügte sie hinzu.
Nach der Erklärung der Nebenklägerin wurde als erster Zeuge der Hauptsachbearbeiter der Polizeidirektion Waiblingen für den Amoklauf sowie für das Verfahren gegen den Vater gehört. Er schilderte minutiös den Tatablauf in der Schule sowie auf der Flucht von Tim K. Zudem beschrieb er, wie am Tag der Tat Beamte zu dem Haus der Eltern gefahren und vom Vater durch das Haus geführt worden seien. Bei der Suche nach der Waffe im Schlafzimmer sei diese nicht auffindbar gewesen. Der Zeuge sollte noch für den Rest des Verhandlungstages vernommen werden.
Quelle: dapd , dpa
Klaus schrieb:
am 21. September 2010 um 18:14:11
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Pfui was da abläuft
Das was da abläuft hat mit einem ordentlichen Prozess nichts mehr zu tun. Das ist juristisch höchst bedenklich und hat
mit einer rechtsstattlichen Verhandlung nichts mehr gemein! Der Mann hat ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht und nichts anderes.
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Hans schrieb:
am 21. September 2010 um 17:12:44
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merkel hilf
wir geniessen doch unsere freiheit - jeder auf seine wiese. wer nachdenkt, kommt hoffentlich irgendwann zu dem schluss, dass jede
hilfe in ihm selbst zu finden ist - wer nicht nachdenkt schreit in seiner dummheit zu gerne und zu schnell nach politscher oktruierter freiheitsaufgabe. wir haben ausreichend tiefschürfende gesetze - sie müssen nur eingehalten werden. alles weitere regeln ebenfalls gesetze - hier zum beispiel ein strafgesetzbuch.
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yogi schrieb:
am 21. September 2010 um 17:06:57
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Amoklauf Winnenden
Auf Grund der vorliegenden Fakten wird deutlich, wie desolat das Familienleben des Amokschützen in Winnenden war. Jeder
war eigentlich sich selbst überlassen: Die schwerkranke Mutter, der psychisch angeschlagene Sohn ....und auch der selbständige Vater. Was lief in dieser Familie ab?
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