20.12.2007, 11:40 Uhr
Aus den am 16. August 2002 präsentierten Vorschlägen der Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes entstanden nach und nach vier Gesetze "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die sogenannten Hartz-Reformen I bis IV:
Hartz I
Mit Hartz I verbunden sind Bildungsgutscheine, Personal-Service- Agenturen, die Pflicht zur umgehenden Meldung zur Arbeitssuche bei Kündigung, schärfere Zumutbarkeitsregelungen für ledige Arbeitslose und als Anreiz der teilweise und befristete Einkommensausgleich für Erwerbslose über 50 bei Annahme einer geringer bezahlten Tätigkeit. Firmen, die Arbeitslose über 55 einstellen, wird der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung erlassen.
Hartz II
Hartz II bringt den als Ich AG bekanntgewordenen - von einer Neuregelung bereits wieder ersetzten - Existenzgründerzuschuss, die steuer- und sozialabgabenbegünstigten Mini- und Midijobs sowie im Vorgriff auf Hartz IV die für Langzeitarbeitslose zuständigen Jobcenter.
Hartz III
Mit Hartz III beginnt der Umbau der früheren Bundesanstalt für Arbeit (heute: Bundesagentur für Arbeit). Die Organisationsreform zielt darauf, die Arbeitsverwaltung zu modernisieren, um die Vermittlung von Arbeitslosen zu beschleunigen.
Hartz IV
Durch Hartz IV wird die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Die vom früheren Einkommen abgeleitete Arbeitslosenhilfe verschwindet. Für viele Langzeitarbeitslose bringt das trotz Übergangsregelung eine Verschlechterung der Leistung. Das steuerfinanzierte ALG II von zunächst 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten wird nur noch nach Prüfung der Bedürftigkeit bezahlt.
Quelle: dpa
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