06.06.2011, 08:34 Uhr
Dürfen Ärzte Todkranken bei der Selbsttötung helfen? Eine heikle Frage. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Der Ärztetag in Kiel steht vor einer ethisch heiklen Entscheidung. Dürfen Mediziner Todkranken ohne Hoffnung Sterbehilfe leisten? Zuletzt hatte es so ausgesehen, dass die Ärzte in dieser strittigen Frage mehr Spielraum bekommen sollten. Nun will der Vorstand der Bundesärztekammer doch ein Verbot.
"Wir wollen keine Öffnung zum ärztlich assistierten Suizid", sagte Kammervize Frank Ulrich Montgomery. "Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der unmissverständlich klarstellt, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen." Nach der bisherigen Berufsordnung dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden "nicht aktiv verkürzen". Nun soll es heißen: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Die Berufsordnung ist bindend - Verstöße können zur Aberkennung der Approbation führen.
Doch in der Ärzteschaft gibt es auch Fürsprecher für eine Regelung, die einem Arzt erlaubt, einen Todkranken beim Suizid zu unterstützten - etwa mit tödlichen Medikamenten, die der Patient selbst einnimmt. In einer von der Kammer selbst in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 waren 30 Prozent für so eine Regelung.
Es könnte eine intensive Debatte werden. Bei der Eröffnung des Ärztetags waren die Mediziner aus ganz Deutschland von Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben empfangen worden - auf Plakaten forderten diese ein "Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben".
Der Deutsche Caritasverband begrüßte hingegen den geplanten harten Kurs. Sterbewünsche seien oft Ausdruck einer Depression, einer sozialen Vereinsamung oder die Folge unerträglicher Schmerzen, sagte Präsident Peter Neher. Betroffene sollten begleitet, die palliativmedizinische Versorgung sollte verbessert werden.
Auch die Deutschen Hospiz Stiftung unterstützt eine strenge Linie. "Der Tod aus den Gelben Seiten sollte in Deutschland verboten werden", sagte Vorstand Eugen Brysch. Der Bundesregierung warf Brysch vor, die zugesagte strafrechtliche Regelung für das Assistieren bei Suizidfällen immer noch nicht eingeführt zu haben. "Im Strafgesetzbuch ist der begleitete Suizid nach wie vor kein Straftatbestand - im Gegensatz zur Tötung auf Verlangen, da muss der Arzt selber eine Spritze aufziehen."
Montgomery wies darauf hin, dass man schon 1979 das grundsätzliche Nein zur ärztlichen Sterbehilfe in den Grundsätzen festgeschrieben habe - das sind Handlungsanleitungen der Ärztekammer mit nur empfehlendem Charakter. Als diese Grundsätze vor einigen Monaten überarbeitet wurden, fassten das viele als Öffnung auf. Aus den Empfehlungen wurde herausgestrichen, die Mitwirkung bei der Selbsttötung entspreche nicht ärztlichem Ethos. Seither ist sie in den Grundsätzen nur noch "keine ärztliche Aufgabe".
Montgomery sagte, diese Überarbeitung sei eine sprachliche Modernisierung gewesen. "An unserer Grundhaltung, die in diesen Grundsätzen zum Ausdruck kommt, hat sich dabei aber nichts geändert." Dies werde auch bei der nun anstehenden Novellierung der Berufsordnung deutlich werden.
Quelle: dpa
Konstantin schrieb:
am 1. Juni 2011 um 19:50:04
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Sterbehilfe
Zu@ Marga Möglichkeiten zum würdevollen und schmerzlosen sterben gibt es genug (Paliativmedizin). Das ist den Herrschaften aber
zu teuer, deshalb das Aufwerfen dieser Diskussionen.
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Maya schrieb:
am 1. Juni 2011 um 19:41:32
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Sterbehilfe
Die Ärztekammer spinnt. Wann dürfen wir über ein selbstbestimmtes Leben oder Nichtleben entscheiden?
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Abartig schrieb:
am 1. Juni 2011 um 19:38:19
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Sterbehilfe
Was ist das nur für eine Gesellschaft . Das klare Nein gegen jegliche Sterbehilfe.Junge bzw. gesunde Leute verkünden, daß sie
bei einer schweren Krankheit lieber sterben möchten. Erwischt es sie, dann hängen 98% der Menschen am Leben, haben ihre Worte vergessen und das ist gut so. Die humanitäre und soziale Gesellschaft wird durch diese Diskussionen weiter aufgeweicht. Gesetzesformulierungen tun ihr Übriges.
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